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Einführung ins Erbrecht Teil 15: Enterbung, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht - 3. Erbverzichtsvertrag


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte



3. Erbverzichtsvertrag

Es ist nicht unüblich, dass der Erblasser mit einem Erbberechtigten einen Erbverzichtsvertrag schließt. Ein Erbverzichtsvertrag kann inhaltlich unterschiedlich sein. Es kann zum einen auf das vollständige spätere Erbrecht verzichtet werden. In diesem Fall erhält der Verzichtende aber in der Regel eine Abfindung oder einen anderen Vermögenswert. Man spricht umgangssprachlich vom „Auszahlen des Erbes“ oder vom „Abgefunden werden“. Durch den Erbverzichtsvertrag wird die Erbfolge vorweggenommen und schon zu Lebzeiten des Erblassers geregelt. Durch den Erbverzicht werden auch die Kinder und Kindeskinder des Verzichtenden von der Erbfolge ausgeschlossen.

Der Erbverzichtsvertrag kann auch so geregelt sein, dass nur auf den Pflichtteil verzichtet wird oder dem Erben nur der Pflichtteil zustehen soll. Es kann auch zu Gunsten einer anderen Person auf das Erbe verzichtet werden. So kommt es oft in landwirtschaftlichen Betrieben zu dem Verzicht auf das Erbe zugunsten des ältesten Sohnes. Setzt der Erblasser aber in seinem letzten Willen eine andere Person als Alleinerben ein, so ist der Grund für den Verzicht nicht eingetreten. Die Person, die begünstigt werden sollte, ist nicht Erbe geworden. Der Erbverzichtsvertrag hat seine Grundlage verloren und ist nicht mehr wirksam.

Hinweis:
Da der Erbverzicht weitreichende Folgen für den Verzichtenden und seine Kinder haben kann, sollte ein Notar oder ein Rechtsanwalt zur Beratung hinzugezogen werden. Außerdem muss ein Erbverzichtsvertrag von einem Notar beurkundet werden, § 2348 BGB.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, ISBN 978-3-939384-17-5.



Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
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Stand: Juli 2026


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Portrait Rechtsanwältin Dr.-Maren Augustin

    Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, der Fachhochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und an der University of Stellenbosch/Südafrika. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin in Hamburg tätig, seit Januar 2007 Partnerin bei Brennecke & Partner. Frau Dr. Augustin ist geschäftsführende Partnerin von Brennecke & Partner sowie Geschäftsführerin des Standorts Hamburg.

    Brennecke & Partner Hamburg

    Spitalerstrasse 16
    20095 Hamburg
    Tel.: 040 650 620 100
    Fax: 040 650 620 101
    Mail: kontakt@fasp.de

    Persönliches

    Dr. Maren Augustin ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und seit 2002 in diesem Bereich tätig, davon bis einschließlich 2005 in der Insolvenzverwaltung.

    Das Referendariat absolvierte Maren Augustin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen u.a. an der Verwaltungshochschule Speyer, der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in Berlin und der Pressekammer des Landgerichts Hamburg.

    Den Doktortitel erwarb sie an der Universität Hamburg mit einer Promotion bei Prof. Dr. Ingo von Münch über die Entwicklung des Völkerstrafrechts. 2000 bis 2001 erweiterte sie ihre Kenntnisse im Internationalen Recht mit einem Masterstudiengang an der Universität Stellenbosch/Südafrika. Seit 2002 war sie in einer überregionalen Insolvenzverwalterkanzlei tätig und betreute dort überwiegend Firmen- und Verbraucherinsolvenzverfahren sowie arbeitsrechtliche Mandate.

    Frau Dr. Augustin hat im Jahr 2005 erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht abgeschlossen.

    Sprachkenntnisse

    • Englisch
    • Französisch (Grundkenntnisse)

    Tätigkeitsbereiche

    Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin ist überwiegend tätig in den Bereichen:

        • Insolvenzrecht

        • Arbeitsrecht

        • Gesellschaftsrecht

    Darüber hinaus liegen ihre Interessen in den Bereichen

    • Internationales Recht
    • Völkerrecht

    Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin ist Mitglied

    • der Rechtsanwaltskammer Hamburg
    • des Norddeutschen Insolvenzforum e.V.
    • bei Xing in den Gruppen "Insolvenzrecht", „Arbeitsrecht“, „DHV Speyer Alumni“

    Veröffentlichungen

    • Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung, Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Markus Jauch, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-71

    • Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen, Verlag Mittelstand und Recht,ISBN 978-3-939384-07-6

    • Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9

    • Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-939384-43-4

    • 40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, 2015, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt, und Jens Bierstedt, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-41-0

    Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so zu

    • Insolvenzanfechtung

    • Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung

    • Insolvenzprophylaxe - was Gründer und Unternehmer über das Scheitern wissen müssen, um es zu vermeiden

    • Grundzüge der historischen Strafbarkeit von Kriegsverbrechen ISBN 3-89811-844-4
    .
Normen: § 2348 BGB

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