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Einführung ins Erbrecht Teil 13: Der Erbschein – 4. Antragsgebühren

4. Der Erbschein - Antragsgebühren

Für die Beurkundung und für die Erteilung des Erbscheins wird jeweils eine volle Gebühr erhoben, die sich nach dem Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten richtet. Bei einem Wert der Erbschaft

  • Bis zu 2000 Euro beträgt die Gebühr für den Erbschein 36 Euro
  • Bis zu 50.000 Euro beträgt die Gebühr 264 Euro
  • Bis zu 100.000 Euro beträgt die Gebühr 414 Euro
  • Bis zu 500.000 Euro beträgt die Gebühr 1.614 Euro
  • Bis zu 1.000.000 Euro beträgt die Gebühr 3114 Euro
  • Bis zu 2.000.000 Euro beträgt die Gebühr 6114 Euro

Sollte die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit der gemachten Angaben vor einem Notar gemacht worden sein, stellt dieser eine weitere volle Gebühr in den zuvor genannten Höhen, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer in Rechnung.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, ISBN 978-3-939384-17-5.


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Kontakt:


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

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