Einführung ins Erbrecht Teil 13: Der Erbschein – 4. Antragsgebühren
4. Der Erbschein - Antragsgebühren
Für die Beurkundung und für die Erteilung des Erbscheins wird jeweils eine volle Gebühr erhoben, die sich nach dem Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten richtet. Bei einem Wert der Erbschaft
- Bis zu 2000 Euro beträgt die Gebühr für den Erbschein 36 Euro
- Bis zu 50.000 Euro beträgt die Gebühr 264 Euro
- Bis zu 100.000 Euro beträgt die Gebühr 414 Euro
- Bis zu 500.000 Euro beträgt die Gebühr 1.614 Euro
- Bis zu 1.000.000 Euro beträgt die Gebühr 3114 Euro
- Bis zu 2.000.000 Euro beträgt die Gebühr 6114 Euro
Sollte die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit der gemachten Angaben vor einem Notar gemacht worden sein, stellt dieser eine weitere volle Gebühr in den zuvor genannten Höhen, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer in Rechnung.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, ISBN 978-3-939384-17-5.
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Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Stand: Mai 2026