Einführung in das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Teil 2
Einführung in das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
2. Kreis der versicherten Personen
Hinsichtlich des Umfanges des Versicherungsschutzes stellt sich zunächst die Frage, welche Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Hier können verschiedene Personengruppen benannt werden.
Nach dem grundlegenden Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung zählen in erster Linie Beschäftigte zu diesem Personenkreis. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung und der Höhe des Einkommens. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften genießen unter anderem auch Heimarbeiter, Hausgewerbetreibenden und arbeitnehmerähnliche Personen Versicherungsschutz. In einigen Branchen stehen sogar die Unternehmer unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Andere Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten haben dagegen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.
Bei den Unfallkassen des öffentlichen Bereichs sind neben den Beschäftigten weitere Personengruppen mitversichert. Hierzu gehören Studenten, Schüler und Kinder in Kindergärten. Auch Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig werden fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählen Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Blut- und Organspender, Schöffen bei Gericht oder gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Auch ehrenamtlich tätige Personen genießen neuerdings Versicherungsschutz.
Bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind neben den Beschäftigten auch die Unternehmer und die mitarbeitenden Familienangehörigen pflichtversichert.
Abschließend kann gesagt werde, dass der Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung sehr weit gefasst ist.
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Stand: Juni 2007
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