Einführung in das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Teil 2

Einführung in das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung

2. Kreis der versicherten Personen

Hinsichtlich des Umfanges des Versicherungsschutzes stellt sich zunächst die Frage, welche Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Hier können verschiedene Personengruppen benannt werden.

Nach dem grundlegenden Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung zählen in erster Linie Beschäftigte zu diesem Personenkreis. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung und der Höhe des Einkommens. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften genießen unter anderem auch Heimarbeiter, Hausgewerbetreibenden und arbeitnehmerähnliche Personen Versicherungsschutz. In einigen Branchen stehen sogar die Unternehmer unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Andere Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten haben dagegen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Bei den Unfallkassen des öffentlichen Bereichs sind neben den Beschäftigten weitere Personengruppen mitversichert. Hierzu gehören Studenten, Schüler und Kinder in Kindergärten. Auch Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig werden fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählen Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Blut- und Organspender, Schöffen bei Gericht oder gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Auch ehrenamtlich tätige Personen genießen neuerdings Versicherungsschutz.

Bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind neben den Beschäftigten auch die Unternehmer und die mitarbeitenden Familienangehörigen pflichtversichert.

Abschließend kann gesagt werde, dass der Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung sehr weit gefasst ist.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juni 2007


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosVersicherungsrechtUnfallversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtKrankenversicherunggesetzliche Krankenversicherung
RechtsinfosFamilienrecht