Einführung Internetrecht Teil 4 Website & Recht
Website & Recht
Unter der Überschrift „Webseite und Recht“ möchten wir soz. chronologisch auf die rechtlich sensiblen Bereiche aufmerksam machen. Domainsicherung
Bevor sich ein Unternehmen im Internet präsentieren kann, wird eine möglichst treffende Internetadresse benötigt. Bei der Reservierung und Nutzung einer Domain gibt es jedoch bereits etliche juristische Fallstricke: Was tun, wenn die begehrte Domain bereits ein anderer Namensträger oder Firmeninhaber nutzt? Hier stellt sich die Frage nach namens- und markenrechtlichen Ansprüchen. Wird eine Domain böswillig blockiert, stellt sich sogar die Frage nach einer strafrechtlichen Relevanz dieses Verhaltens. Um nicht selbst soz. aus versehen Domainrechte anderer zu verletzen, ist daher vor der Reservierung eine sorgfältige Prüfung erforderlich.
Schutz der Inhalte auf der Webseite
Ähnliches gilt für den Schutz der Inhalte. Für das Webdesign, die eigenen Texte und Bilder gibt es Schutzrechte wie etwa über Geschmacksmuster- oder Markenanmeldungen, jedoch bietet vor allem das Urhebergesetz Schutz, da grundsätzlich nur Verfasser über Veröffentlichung, Verbreitung und Vervielfältigung entscheidet. Die rechtlichen Schutzmöglichkeiten sollten dabei immer einhergehen mit Ausnutzung der technischen Schutzmechanismen.
Haftung für fremde Inhalte?
Ein Link, der eine Verknüpfung auf andere Seiten herstellt oder ein Forum auf der Webseite, auf der Eintragungen durch Dritte möglich sind, birgt eine Gefahr der Haftung für diese fremden Inhalte. Ein Haftungsausschluss ist zwar prinzipiell durch sog. Disclaimer möglich, entbindet jedoch nicht von einer Kontrollpflicht des Unternehmers.
Impressum
Das Impressum, der Absender und verantwortlicher Autor der Webseite muss auf jeder geschäftsmäßigen Webseite stehen, doch mit welchem Inhalt, und wo auf der Seite? Hierzu enthält vor allem das Teledienstgesetz Vorgaben, die sich im Einzelnen danach richten, welche Gesellschaftsform das Unternehmen hat. Im Hinblick auf den Ort des Impressums hat der BGH zuletzt in einem Grundsatzurteil die lange umstrittene Frage geklärt, dass es ausreicht, dass das Impressum über zwei Klicks gut auffindbar ist. Es muss nicht etwa direkt auf der Eingangsseite positioniert sein.
Insgesamt passt sich das Internetrecht ständig den neuen technischen Möglichkeiten an, schneller noch durch sich ändernde Rechtsprechung als durch die Gesetzgebung. Das Internetrecht ist daher ein sehr dynamisches Rechtsgebiet. Das, was heute zu beachten ist, kann bereits morgen eine Änderung erfahren haben, so dass erforderlich ist, für internetrechtliche Belange stets auf einem aktuellen Stand zu sein.
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Stand: Dezember 2025
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