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Durchsetzung von Erbansprüchen


Viele Testamente sind entweder nicht eindeutig ausformuliert oder unter Umständen zu Stande gekommen, die berechtigte Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit aufkommen lassen.
Daneben gibt es den Erbengemeinschaften Streit über die Aufteilung des Erbes oder die Erfüllung von Vermächtnissen.

Wir prüfen Testamente auf ihre ordnungsgemäße Auslegung durch Erbschaftsbesitzer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassgericht im Interesse der (Mit-)Erben oder Vermächtnisnehmer.
Wir prüfen Testamente auf ihr ordnungsgemäßes Zu-Stande-Kommen insbesondere im Fall der Benachteiligung von gesetzlichen Erben oder von den früheren Testamenten besser Bedachten. Dies gilt insbesondere bei Testamenten, den kurz vor dem Tode abgeändert wurden, oder während einer schweren Krankheit oder unter geistiger Beeinträchtigung des Erblassers verfasst wurden.
Wir achten darauf, Ansprüche von Miterben oder Vermächtnisnehmern so durchzusetzen, dass die familiären Verhältnisse so wenig beeinträchtigt werden, wie dies möglich ist.

Zur Vermeidung von zeit- und kostenaufwändigen Gerichtsprozessen bemühen wir uns regelmäßig um eine außergerichtliche Einigung. Eine fundierte Darstellung der Rechtspositionen und einer so weit als möglich verbindliche Verhandlungsführung mit den Vertretern der Gegenseite führt hier oft zu Ergebnissen, die andernfalls nur durch Nerven aufreibende Gerichtsverfahren erreicht werden könnten.



Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.