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Domainreservierungen können rechtswidrig sein


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte

Jemand der Domains reservieren lässt, sollte dafür nachvollziehbare Gründe haben. Reservierungen mit dem Ziel, die Domains später überteuert zu verkaufen oder um sie anderen Wettbewebern wegzuschnappen, müssen äußerst kritisch betrachtet werden. So hatte das OLG Hamburg über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Unternhemen seinem ehemaligen Mitarbeiter aus Rache alle gängigen Domains weggeschnappt hatte, die sich auf sein Unternehmen bezogen (Fußnote). In dem Verfahren machten die Domainblocker auch gar keinen Hehl daraus, dass dies nur aus dem Grund geschehen war, um sich an dem ehemaligen Mitarbeiter zu rächen. Der Traffic wurde dann von den Domains auf die eigene Konkurrenzwebsite geleitet. In diesem Fall hatten die Gericht über mehrere Instanzen hinweg einen Missbrauch und daher einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht gesehen. Es wurde dem Unternehmen untersagt, die Domains weiter zu nutzen. Darüber hinaus mussten Sie die mittlerweile ganz beträchtlichen Kosten des Verfahrens übernehmen.



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Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
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Kontakt:


Stand: Juli 2026


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • .
Gericht / Az.: OLG Hamburg Urteil vom 14.04.2005, Az. 5 U 74/04
Normen: 3 UWG

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