Die personenbedingte Kündigung Teil 3
3. Krankheitsbedingte Leistungsminderung
Auch die durch Krankheit hervorgerufene Minderung der Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt (Fußnote). Hierbei liegt jedoch die Belastung des Arbeitgebers darin, dass die Zahl des vollen Zeitlohnes keiner nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen adäquaten Arbeitsleistung gegenübersteht.
Stand: Januar 2026
Normen: KSchG
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