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Die große GmbH-Reform 2007 - Teil 1


Seit der EuGH-Rechtsprechung in Sachen „Centros“, „Überseering“ und insbesondere „Inspire Art“ (Fußnote) steht die deutsche GmbH in Konkurrenz zu GmbH-verwandten Gesellschaften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die aufgrund der EU-weiten Niederlassungsfreiheit auch in Deutschland tätig werden dürfen. Im Vergleich zu Diesen, insbesondere der englischen limited, schnitt die GmbH wegen höheren Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals bei Gründung bisher eher schlecht ab.


Am 25. Mai 2007 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (Fußnote) dem Bundesrat vorgelegt. Das Gesetz soll einerseits die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Dabei soll der GmbH gegenüber anderen Gesellschaftsformen, insbesondere der englischen Limited Company wieder eine stärkere Stellung verschafft werden. Andererseits soll die Rechtsform der GmbH besser gegen Missbräuche geschützt werden. Hierfür wurden grundlegende Änderungen, die im Folgenden dargestellt werden sollen, vorgenommen.


Außerdem sieht der Entwurf die Gesellschaftsform der Unternehmergesellschaft (Fußnote) vor, die bestehen soll, wenn das Mindeststammkapital (Fußnote) nicht erreicht ist. Hierbei soll es sich nicht um eine neue Rechtsform handeln, sondern um eine GmbH, die ohne das erforderliche Mindeststammkapital gegründet worden ist. Sie soll daher nicht neben oder unter der GmbH stehen, sondern ein Durchgangsstadium hin zur "Voll-GmbH" bilden.


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Stand: Dezember 2025

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