Die dekorative Abbildung einer Euro Münze kann als Geschmacksmuster geschützt sein
Der Anmelder beantragt die Eintragung von Mustern mit der Bezeichnung "Euro-Billy" in das Musterregister. Gegenstand der Anmeldung sind Phantasie-figuren, in deren Korpus, wie nachfolgend wiedergegeben, die Abbildung der Vorderseite einer Ein-Euro-Münze eingefügt ist. Das Muster musste im Beschwerdeverfahren eingetragen werden, da das im Markengesetz vorgesehene absolute Schutzhindernis für staatliche Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG) nicht zwangsläufig auf das Geschmacksmuster übertragbar sei.
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Stand: Januar 2026
Gericht / Az.: BGH vom 20. März 2003, AZ: I ZB 29/01
Normen: § 8 MarkenG, GeschmG