Die Incoterms


Bei den Incoterms (International Commercial Terms) handelt es sich um Handelsklauseln, die seit 1936 von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht werden. Die Incoterms haben keinen Gesetzesstatus, so dass sie nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien gelten und von den Gerichten berücksichtigt werden. Die Incoterms 2010 sind am 01.01.2011 in Kraft getreten.

Die Incoterms 2010 umfassen im Gegensatz zur vorher geltenden Fassung nur noch 11 statt 13 Klauseln. Neu ist auch die ausdrückliche Anwendbarkeit der Incoterms im nationalen Bereich.

Die Incoterms regeln die wesentlichen Pflichten der Kaufvertragsparteien, so z.B. die Kostentragungspflicht und den Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer. Sie enthalten Regeln zu Lieferung und Abnahme der Ware und bestimmen, wer die erforderlichen Dokumente zur Abfertigung der Ware zu besorgen oder eine Transportversicherung abzuschließen hat.

Im Einzelnen umfassen die Incoterms 2010 nachfolgende Klauseln:

EXW (ex works) ab Werk (auch Lager usw.)/… benannter Lieferort

Bereits am benannten Lieferort (Werk, Lager etc.) erfolgt der Gefahrübergang auf den Käufer. Dieser trägt auch die Kosten ab dem benannten Lieferort. Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung obliegen ebenfalls dem Käufer. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung einzudecken.

FCA (free carrier) Frei Frachtführer/…benannter Lieferort

Gefahr und Kosten gehen mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Der Käufer zahlt den Haupttransport. Der Verkäufer hat die Ausfuhrabfertigung vorzunehmen, dem Käufer obliegt die Einfuhrabfertigung. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen.

CPT (carriage paid to) Frachtfrei/…benannter Bestimmungsort

Die Gefahr geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsort, d.h. er hat den Haupttransport bis zum benannten Bestimmungsort zu bezahlen. Der Verkäufer übernimmt die Ausfuhr-, der Käufer die Einfuhrabfertigung. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen.
CIP (carriage and insurance paid to) Frachtfrei versichert/…benannter Bestimmungsort
Die Gefahr geht mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsort, d.h. er hat den Haupttransport bis zum benannten Bestimmungsort zu bezahlen. Der Verkäufer übernimmt die Ausfuhr-, der Käufer die Einfuhrabfertigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Transportversicherung mit einer Mindestdeckung von 110 % des Kaufpreises abzuschließen

DAT (delivered at terminal) Geliefert Terminal/…benannter Terminal in Bestimmungshafen/-ort

Gefahr und Kosten gehen auf den Käufer über, wenn die Ware am Terminal im Bestimmungshafen/-ort entladen ist. Der Verkäufer zahlt den Haupttransport und übernimmt die Ausfuhrabfertigung. Dem Käufer obliegt die Einfuhrabfertigung. Für den Verkäufer besteht keine Verpflichtung zum Abschluss einer Transportversicherung.

DAP (delivered at place) Geliefert benannter Bestimmungsort

Gefahr und Kosten gehen auf den Käufer über, wenn die Ware am Bestimmungsort entladebereit ist. Der Verkäufer zahlt den Haupttransport und übernimmt die Ausfuhrabfertigung. Dem Käufer obliegt die Einfuhrabfertigung. Für den Verkäufer besteht keine Verpflichtung zum Abschluss einer Transportversicherung.

DDP (delivered duty paid) Geliefert verzollt/…benannter Bestimmungsort

Gefahr und Kosten gehen auf den Käufer über, wenn die Ware verzollt und versteuert am Bestimmungsort entladebereit ist. Der Verkäufer zahlt den Haupttransport und übernimmt sowohl die Ausfuhr- als auch die Einfuhrabfertigung. Er ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen.

Die vorstehenden Klauseln gelten für alle Transportarten. Die folgenden Klauseln finden dagegen nur Anwendung im See- und Binnenschiffstransport:

FAS (free alongside ship) Frei Längsseite Schiff/… benannter Verschiffungshafen

Gefahr und Kosten gehen mit Ablieferung der Ware im benannten Verschiffungshafen auf den Käufer über. Dieser zahlt den Haupttransport und übernimmt die Einfuhrabfertigung. Der Verkäufer ist zur Ausfuhrabfertigung verpflichtet. Eine Transportversicherung muss er nicht abschließen.

FOB (free on board) Frei an Bord/… benannter Verschiffungshafen

Gefahr und Kosten gehen mit Lieferung der Ware an Bord des Schiffes auf den Käufer über. Dieser zahlt den Haupttransport und übernimmt die Einfuhrabfertigung. Der Verkäufer ist zur Ausfuhrabfertigung verpflichtet. Eine Transportversicherung muss er nicht abschließen.

CFR (cost and freight) Kosten und Fracht/… benannter Bestimmungshafen

Die Gefahr geht mit Lieferung der Ware an Bord des Schiffes auf den Käufer über. Die Kosten gehen bei Ankunft im Bestimmungshafen auf ihn über. Der Verkäufer zahlt den Haupttransport und übernimmt die Ausfuhrabfertigung. Der Käufer ist zur Einfuhrabfertigung verpflichtet. Der Verkäufer muss keine Transportversicherung abschließen.

CIF (cost insurance and freight) Kosten, Versicherung und Fracht/…benannter Bestimmungshafen

Die Gefahr geht mit Lieferung der Ware an Bord des Schiffes auf den Käufer über. Die Kosten gehen bei Ankunft im Bestimmungshafen auf ihn über. Der Verkäufer zahlt den Haupttransport und übernimmt die Ausfuhrabfertigung. Der Käufer ist zur Einfuhrabfertigung verpflichtet. Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Transportversicherung mit einer Mindestdeckung von 110% des Kaufpreises verpflichtet.


Die Incoterms enthalten keine Regeln zum Eigentumsübergang, zur Zahlungsabwicklung oder zu Mängeln, Leistungsstörungen und Haftungsausschlüssen. Ebenso wenig finden sich Regelungen darüber, welches Recht auf den Kaufvertrag anzuwenden ist oder Bestimmungen zum Gerichtsstand.



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Februar 2011


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