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Die GmbH-Reform - ein Fazit


Was kann zusammenfassend zur GmbH-Reform gesagt werden?

Die GmbH-Reform wird vor allem in Gründung, Struktur und Handhabung vereinfacht. Bestimmte Förmlichkeiten werden minimiert. Dies gilt besonders bei der Gründung, Kapitaleinbringung und auch beim Umgang mit Geschäftsanteilen.

Vor allem erfolgt die Reform aber aus dem Modernisierungsdruck, der sich aus der europäischen Rechtssprechung (Fußnote) ergibt: Deutschen Unternehmen soll künftig ermöglicht werden, statt einer GmbH mit Sitz im Inland eine ausländische Gesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland zu gründen (Fußnote).
Diesem grenzüberschreitenden Wettbewerb in der Europäischen Union stellt sich die GmbH durch die geplante Reform.

Auch im Hinblick auf den internationalen Vergleich muss das deutsche GmbH-Recht das bisherige Mindestkapital von 25.000 € senken. Durch den Referentenentwurf ist eine Absenkung auf 10.000 € geplant (Fußnote).
Ziel der Reform ist nicht, die englische Limited vom deutschen Markt zurückzudrängen. Ziel ist vielmehr, dass die deutsche Gesellschaftsform der GmbH in ihrer Wettbewerbsfähigkeit belebt und attraktiver gestaltet wird.

Der Gründungsvorgang der GmbH wird durch die Reform in einigen Vorschriften erleichtert und somit vereinfacht (Fußnote). Nicht nur deshalb ist die angestrebte Reform zu begrüßen.

Auch tritt der Bundestag durch die Reform dem Missbrauch der GmbH als Rechtsform entgegen. Neben der Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter (Fußnote) soll künftig auch zur verbesserten Transparenz der gutgläubige Erwerb von Geschäftsanteilen (Fußnote) möglich sein.

An dieser Stelle werden nur einige Eckpunkte der Reform angesprochen, die bisher einer starken Kritik unterlegen haben.

Die ausführlichen Änderungen zur GmbH-Reform nebst Begründung und Kritik lassen sich aus den einzelnen Artikeln entnehmen.



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Stand: Dezember 2025

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