Die GmbH Reform die wichtigsten Änderungen im Überblick Teil 24 § 58 a GmbHG Vereinfachte Kapitalherabsetzung
Eine weitere Änderung erfolgt bei § 58 a Abs. 3 GmbHG. In der gesetzlichen Regelung geht es um die vereinfachte Kapitalherabsetzung (= eine Herabsetzung des Stammkapitals, die dazu dienen soll, Wertminderungen auszugleichen oder sonstige Verluste zu decken).
Der alte § 58 a Abs. 3 GmbHG:
„Im Beschluß über die vereinfachte Kapitalherabsetzung sind die Nennbeträge der Geschäftsanteile dem herabgesetzten Stammkapital anzupassen. Die Geschäftsanteile können auf jeden durch zehn teilbaren Betrag, müssen jedoch auf mindestens fünfzig Euro gestellt werden. Geschäftsanteile, deren Nennbetrag durch die Herabsetzung unter fünfzig Euro sinken würde, sind von den Geschäftsführern zu gemeinschaftlichen Geschäftsanteilen zu vereinigen, wenn die Einlagen auf die Geschäftsanteile voll geleistet, die Geschäftsanteile nicht mit einer Nachschußpflicht oder mit Rechten Dritter belastet und nach dem Gesellschaftsvertrag nicht mit verschiedenen Rechten und Pflichten ausgestattet sind. Die Erklärung über die Vereinigung der Geschäftsanteile bedarf der notariellen Beurkundung. Die Vereinigung wird mit der Eintragung des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung in das Handelsregister wirksam.“
Die Neufassung des § 58 a Abs. 3 GmbHG soll wie folgt aussehen:
„Im Beschluß über die vereinfachte Kapitalherabsetzung sind die Nennbeträge der Geschäftsanteile dem herabgesetzten Stammkapital anzupassen. Die Geschäftsanteile müssen auf einen Betrag gestellt werden, der auf volle Euro lautet.“
Die Sätze 3 bis 5 der gesetzlichen Regelung werden aufgehoben.
Begründung der Neuregelung
Satz 2 wird im Hinblick auf die Änderung in § 5 Abs. 2 GmbHG [Stammkapital; Stammeinlage] geändert. § 5 Abs. 2 GmbHG regelt künftig, dass die Stammeinlagen der Gesellschafter auf volle Euro lauten müssen. Entsprechend muss § 58 a Abs. 3 Satz 2 GmbHG dahingehend geändert werden.
Die Sätze 3 bis 5 werden künftig nicht mehr Inhalt der Regelung sein. Sie werden gestrichen.
Stand: Dezember 2025
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