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Die GmbH-Reform - Allgemeines


Wieso besteht bezüglich des GmbH-Gesetzes Reformbedarf?

Das GmbH-Recht ist seit der Novelle im Jahr 1980 nahezu unverändert geblieben. Deshalb haben die Justizministerinnen und - minister der Länder im Jahr 2002 das Bundesministerium der Justiz gebeten, die Reformbedürftigkeit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Fußnote) zu prüfen. Daraufhin erfolgten Reformvorschläge, die sich hauptsächlich mit der missbräuchlichen Verwendung von GmbHs in Unternehmenskrisen befassen.
Es handelt sich bei der GmbH-Reform um eine „Runderneuerung“ nach über einem Vierteljahrhundert.

Weiterer Prüfungsbedarf ergab sich aus der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (Fußnote). Die Rechtsform der GmbH ist nicht mehr nur rein national zu betrachten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes „Inspire Art“ (Fußnote) steht die Rechtsform der GmbH in Konkurrenz zu GmbH-verwandten Gesellschaften aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Vor diesem Hintergrund werden durch die GmbH-Reform verschiedene Zielrichtungen verfolgt:

  • Zum einen soll die GmbH vor Missbräuchen besser geschützt sein.
  • Zum anderen soll die Attraktivität der deutschen GmbH gegenüber konkurrierenden ausländischen Rechtsformen (Fußnote) gesteigert werden. Die GmbH sollte so attraktiv werden, dass Unternehmensgründer aus dem In- und Ausland gern auf sie zugreifen.
  • Die Neuregelungen bestimmter Vorschriften soll insbesondere auch den mittelständischen und familiär geführten Unternehmen zugute kommen.
  • Auch potentielle Geschäftspartner der GmbH können von der Reform des Gesetzes profitieren.
  • Des Weiteren wird durch die GmbH-Reform dem Gläubigerschutz Rechnung getragen.

Wann ist mit einem endgültigen Gesetzentwurf zu rechnen und wann tritt das reformierte GmbH-Gesetz in Kraft?

Mit einem endgültigen Gesetzentwurf ist ca. Anfang 2007 zu rechnen. Das Gesetz könnte damit voraussichtlich Ende 2007 bzw. am 01.01.2008 in Kraft treten.

Update am 06.12.2007 - Zeitplan GmbH-Reform:

Wir stecken noch mitten im Gesetzgebungsverfahren. Laut Mitteilung des Bundesjustizministeriums ist ein Inkrafttreten im ersten Quartal 2008 kaum noch zu erreichen, wahrscheinlicher ist das Inkrafttreten zu Beginn des zweiten Quartals 2008.



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Das Referat Gesellschaftsrecht wird bei FASP betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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