Die Folgen der Versagung der Restschuldbefreiung während der Wohlverhaltensperiode
Verstößt der der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode gegen eine Obliegenheit, die ihm vom Gesetz auferlegt wurde oder wird er wegen einer Insolvenzstraftat des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt, dann wird das Vergfahren zur Restschuldbefreiung - Eine Einführung vorzeitig beendet. Die Konsequenzen der vorzeitigen Beendigung des Restschuldbefreiungsverfahrens sind weitreichend. Stark vereinfacht dargestellt, führt die vorzeitige Beendigung zur Wiederherstellung der ursprünglichen Verhältnisse. Das Amt des Treuhänders wird durch den Beschluss über die Versagung der Restschuldbefreiung beendet. Damit ist der Treuhänder von der Aufgabe, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen, entbunden. Als Folge erlischt die Wirkung der Abtretungserklärung des Schuldners über seine Bezüge und der Schuldner kann wieder selbst über diese verfügen. Von dem Tag der Rechtskraft der Versagungsentscheidung enden jedoch auch die Beschränkungen der Rechte der Insolvenzgläubiger. Die Insolvenzgläubiger können ihre bisher nicht befriedigten Forderungen geltend machen und müssen lediglich die während des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens auf die Quoten erhaltenen Zahlungen absetzen. Vollstreckungstitel für die Forderungen ist die Insolvenztabelle. Das Recht der Gläubiger, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, lebt wieder auf. Für die Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger gilt wieder der Prioritätsgrundsatz. Nach diesem Grundsatz geht das ältere Recht dem jüngeren Recht vor. Für die Vollstreckung bedeutet dies, dass derjenige, der mit der Vollstreckung als Erster beginnt, den besten Rang bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsmaßnahmen einnimmt. Dadurch entsteht nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung wieder ein Wettlauf um den besten Rang unter den Gläubigern und der Schuldner steht einer Mehrzahl von Vollstreckungshandlungen gegenüber. Die Auswirkungen der Versagung einer Restschuldbefreiung sind erheblich und sollten vom Schuldner vermieden werden. Im ungünstigen Fall kann eine Versagung zum Ausschluss eines neuen Antrags für einen Zeitraum von zehn Jahren führen. Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, wir beraten Sie gern.