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Der Hersteller

Hersteller kann eine natürliche oder juristische Person sein. Voraussetzung ist eine gewerbsmäßige Herstellung des Produkts. Produkte, die für den Privaten Ge- oder Verbrauch hergestellt werden, fallen damit nicht unter das Produkthaftungsgesetz.
Der Hersteller haftet nach Außen auch dann, wenn der Fehler in einem seiner Zuliefererteile begründet ist und er diesen Fehler trotz ordnungsgemäßer Wareneingangskontrolle nicht entdeckt hat.
Auch der „Assembler“, der ohne eigene Fertigung von anderen Herstellern fabrizierte und gelieferte Teile zu einem Endprodukt zusammenfügt und vertreibt.
Der Lizenznehmer, also jemand der aufgrund einer Lizenz fertigt, gilt ebenfalls als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025


Normen: § 4 ProdHaftG

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