Der Gläubiger als „Partner“ in der Insolvenzplanerstellung
Die zeitige Einbindung der Gläubiger in die Planerstellung ist einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren für die erfolgreiche Durchführung des Insolvenzplanverfahrens. Der Plan sollte schon deutlich vor Antragsstellung ausgearbeitet und in seinen wesentlichen Zügen mit den wichtigsten Gläubigern, in der Regel die Banken, Leasinggeber, abgestimmt werden.
Diese Kommunikation mit den Gläubigern ist sogar zwingend notwendig, um beurteilen zu können, welcher Gläubiger zustimmen wird. Daraus können sich entscheidende Hinweise auf die Gruppenbildung ergeben.
Eine Abstimmung des Plans mit den wesentlichen Gläubigergruppen wird unumgänglich sein. Wenn deren Zustimmung sicher ist, kann unter Nutzung der Gestaltungsmöglichkeiten der InsO bei der Gläubigergruppenbildung die Zustimmung der meisten anderen Gläubigergruppen hinreichend sicher gemacht werden.
Ein fertiger und durchdachter Plan, der den Gläubigern vorgelegt wird, kann auch das zu beachtende Risiko von Vertragskündigungen von Geschäftspartnern und Arbeitnehmern auf Grund der Mitteilung des beabsichtigten Planes mindern. Die Gläubiger sind über die konkreten Absichten informiert und können das wirtschaftliche Risiko mit dem Vertragspartner (Schuldner) einschätzen. Dieses Vorgehen ist immer besser, als über Monate mit Versprechungen die Gläubiger hinzuhalten und dann doch nicht zu zahlen. Diese Taktik hinterlässt nur ,,verbrannte Erde`` und die Reorganisation in Verbindung mit einem wirtschaftlichen Wiederaufstieg ist verbaut.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025
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