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DAS KFZ-LEASING - EINE EINFÜHRUNG

Kfz-Leasing wird meist als Finanzierungsleasing betrieben. Als Vertragstyp wird regelmäßig der sog. Teilamortisationsvertrag zugrunde gelegt. Teilamortisation bedeutet dabei, dass durch die Leasingraten allein nur eine teilweise Finanzierung des Leasinggutes stattfindet. Das Ziel der Vollamortisation wird dabei neben den Leasingraten über eine Sonderzahlung und den Restwert des Autos nach der Grundmietzeit angestrebt. Die Sonderzahlung in Höhe von etwa 20 % des Kaufpreises entrichtet der Leasingnehmer bei Vertragsschluss an den Leasinggeber. Charakteristisch für das Kfz-Leasing sind zwei unterschiedliche Vertragsmodelle: Ein Vertrag auf Restwertbasis oder ein solcher auf Basis der Kilometergesamtleistung. Diese beiden Vertragsmodelle werden im Folgenden erläutert. a) Vertrag auf Restwertbasis Bei einer unkündbaren Vertragszeit garantiert der Leasingnehmer dem Lea-singgeber einen bestimmten Restwert, den das Leasingobjekt bei Vertragsen-de haben soll. Bei einem kündbaren Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasingnehmer zu einer Ausgleichsleistung, die die Vollamortisation sicherstellt. Die Garantie des Restwerts kann über ein Andienungsrecht des Leasingge-bers oder einen Vertrag mit Restwertabrechnung gegeben werden. Bei erst-genannter Variante ist der Leasinggeber berechtigt, nach der Vertragszeit vom Leasingnehmer den Kauf des Autos zu einem bestimmten Preis zu ver-langen. Bei einem Vertrag mit Restwertabrechnung steht der Leasingnehmer dafür ein, dass der Leasinggeber nach Vertragsende beim Verkauf des Leasingobjekts mindestens einen Erlös in Höhe des vereinbarten Restwertes er-zielen kann. Übersteigt der Veräußerungserlös diesen Restwert, wird der Leasingnehmer bis zu 75 % am Mehrerlös beteiligt. Bleibt der Erlös hinter dem Restwert zurück, muss der Leasingnehmer die Differenz entrichten. Das Verwertungsrisiko liegt hier somit beim Leasingnehmer, für den deshalb eine realistische Ansetzung des Restwerts wichtig ist. b) Vertrag auf Basis der Kilometergesamtleistung Bei diesem Vertragsmodell vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer eine bestimmte Fahrleistung, die mit dem Leasingfahrzeug während der Vertragslaufzeit zurückgelegt werden darf. Wird die vereinbarte Kilometerzahl überschritten, muss der Leasingnehmer pro zusätzlichem Kilometer einen bestimmten Betrag entrichten. Wird sie unterschritten, erhält der Leasingnehmer für die weniger gefahrenen Kilometer eine Rückvergütung, meist zu einem geringeren Satz.

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Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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