Crowdfunding – Teil 01 – Grundlagen

1. Einleitung

Crowdinvesting gilt als neue und innovative Form der Unternehmensfinanzierung. Dabei ist der Grundgedanke – Finanzierung eines Projekts durch eine Vielzahl von Personen – keineswegs neu. Auch wird bei der rechtlichen Umsetzung auf ein aus der herkömmlichen Finanzierung bereits bekanntes Instrumentarium zurückgegriffen.

Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Crowdfinanzierung von Unternehmen gegeben.
Dabei wird in erster Linie zwar auf die Perspektive des kapitalsuchenden Unternehmens abgestellt, behandelt werden jedoch auch Aspekte, die vorwiegend die Crowdinvesting – Plattform sowie die Anleger betreffen.
Da die Anleger durch ihre Investitionsentscheidung letztendlich über den Erfolg oder Misserfolg der Finanzierung entscheiden, müssen ihre Interessen und Motive auch bei der Konzeption und Durchführung einer jeden Crowdinvesting - Kampagne berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt vorliegender Darstellung stehen Privatanleger, die den Großteil der Crowdinvestoren ausmachen.
Für kapitalsuchende Unternehmen ist es außerdem ratsam, sich mit der Funktionsweise der Crowdinvesting- Plattformen vertraut zu machen. Dasselbe gilt für die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen wie etwaige Erlaubnispflichten, deren Einhaltung ein wichtiges Indiz für die Seriosität der jeweiligen Plattform ist.

Vorliegend kann keine umfassende Darstellung aller relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Bezüge des Crowdinvestings versprochen werden. Ziel dieser Arbeit ist es vielmehr, den Leser mit den Grundzügen des Crowdinvestings vertraut zu machen und ihm einen ersten Überblick über die wichtigsten Aspekte zu verschaffen. Dies kann allerdings weder eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema noch eine einzelfallbezogene Beratung ersetzen. Auch handelt es sich lediglich um eine Momentaufnahme: der Crowdinvesting – Markt entwickelt sich äußerst dynamisch und reagiert nicht nur auf die Markt- und Wirtschaftsverhältnisse, sondern auch auf die Änderungen der Gesetzeslage relativ kurzfristig. So können beispielsweise derzeit gängige Beteiligungsformen schnell wieder anderen weichen. Deshalb werden neben der Darstellung der aktuellen Situation stets auch potenzielle Entwicklungen berücksichtigt.

2. Grundlagen des Crowdinvestings

Schwarmfinanzierung über das Internet blickt zwar auf eine relativ kurze Vergangenheit zurück, ist jedoch mittlerweile je nach Land, Branche und potenziellem Anlegerkreis in verschiedenen Formen anzutreffen. Wohl auch deshalb hat sich bislang keine einheitliche Terminologie herausgebildet. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Begrifflichkeiten gegeben.

2.1 Begriffe: Crowdfunding im weiteren und engeren Sinne; Crowdinvesting

Crowdfunding im weiteren Sinne erfasst grundsätzlich alle Finanzierungsformen, bei denen für ein konkretes Vorhaben über eine Internetplattform von einer Vielzahl von Anlegern Kapital eingesammelt wird (Fußnote). Dabei kommt es weder auf die Art des Vorhabens, noch darauf an, ob und welche Gegenleistung der Anleger erhält.

2.1.1 Allgemeines; Abgrenzung von Crowdfunding und Crowdinvesting

Crowdfunding im weiteren Sinne lässt sich in weitere Unterkategorien wie Crowdfunding im engeren Sinne (spendenbasiertes oder donation- based Crowdfunding), belohnungsbasiertes (reward-based) Crowdfunding sowie Crowdinvesting aufteilen. Verschiedene Formen des Peer– to- Peer- Lendings (auch Crowdlending genannt) werden häufig unter Crowdinvesting subsumiert, was insoweit konsequent ist, als Crowdlending inhaltlich ebenfalls auf eine erwartete Rendite ausgelegt ist. Crowdinvesting- Formen lassen sich unter bilanziellen Gesichtspunkten auch als Debt- based Crowdinvesting sowie in Equity - based Crowdfunding einordnen. Während Debt- based Crowdinvesting auf der Vergabe von Fremdkapital basiert, ist Equity-based Crowdfunding auf die Vermittlung von Eigenkapital gerichtet (Fußnote)

2.1.2 Formen des Crowdfundings

Beim Crowdfunding im engeren Sinne wird regelmäßig zwischen belohnungsbasiertem (reward–based) und spendenbasiertem (donation-based) Crowdfunding unterschieden.

2.1.2.1 Reward- based Crowdfunding

Beim Reward-based Crowdfunding investiert der Anleger einen Geldbetrag und erhält hierfür eine nicht- monetäre Gegenleistung. Diese Form des Crowdfundings ist besonders bei der Finanzierung neuer bzw. neu zu entwickelnder Produkten verbreitet, deren Marktakzeptanz sich noch nicht einschätzen lässt. Dem Anleger wird meistens die Lieferung des fertiggestellten Produkts versprochen (Fußnote). Reward - based Crowdfunding ist sowohl in Deutschland, als auch im europäischen Ausland verbreitet (Fußnote).

2.1.2.2 Donation-based Crowdfunding

Beim Donation-based Crowdfunding (auch spendenbasiertes Crowdfunding genannt) erhält der Spender keine – auch keine nichtmonetäre – Gegenleistung (Fußnote). Auf diesem Wege werden vor allem kleinere und nicht unternehmerische Projekte gefördert, für die Finanzierung von Unternehmen ist die Donation based-Crowdfunding in Europa kaum verbreitet (Fußnote).

2.1.3 Einordnung des Crowdinvestings; Abgrenzung zu anderen Formen des Crowdfundings

Ein einheitlicher Begriff für das Crowdinvesting existiert ebenfalls nicht, auch die Bezeichnung der einzelnen Investmentformen ist nicht immer konsequent. Folgende Kategorisierung stellt auf die in der rechtswissenschaftlichen Literatur verwendeten Begriffe ab und gibt im Übrigen die Auffassung der Autoren wieder.


Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Crowdfunding“ von Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Carola Ritterbach, Rechtsanwältin mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2020, www.vmur.de


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

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Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

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Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

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Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

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  • Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
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