Branchenstandards: Richtlinien des BLL und Verhaltensregeln des Deutschen Werberates
Richtlinien der Verbände des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL)
Die Richtlinien der Verbände des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), auch bekannt als Lebensmittelverband Deutschland, sind branchenweite Standards, die festlegen, wie bestimmte Lebensmittel produziert und gekennzeichnet werden sollen. Die Richtlinien bieten klare Leitlinien für die Lebensmittelindustrie und stellen sicher, dass Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und Verbraucher nicht getäuscht werden.
Die Erarbeitung der Richtlinien erfolgt durch Fachverbände und Experten des Lebensmittelverbandes. Sie basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die in Deutschland und auf EU-Ebene gelten. Ziel ist es, die Herstellung von Lebensmitteln zu standardisieren und einen fairen Wettbewerb in der Branche zu gewährleisten.
Die Richtlinien sind damit für die gesamte Lebensmittelwirtschaft bedeutsam. Sie helfen dabei, die Qualität und Sicherheit von Produkten zu garantieren, indem sie detaillierte Anforderungen an Inhaltsstoffe, Verarbeitung und Kennzeichnung festlegen.
Relevant sind beispielsweise folgende Regelungen:
- Verpackungsrichtlinien: Eine der Regelungen betrifft Materialien, wie Verpackungen, die mit Lebensmitteln direkt in Berührung kommen. Für solche Materialien gibt es genaue Vorgaben, um sicherzustellen, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe in die Lebensmittel übergehen. Unternehmen müssen zudem Konformitätserklärungen vorlegen, die die Unbedenklichkeit dieser Materialien belegen.
- Kennzeichnung: Die Richtlinien legen fest, welche Informationen auf Lebensmitteletiketten zwingend angegeben werden müssen. Relevant sind unter diesem Aspekt beispielsweise die Zutatenliste, Nährwertangaben oder die Herkunft des Produkts.
- Haltbarkeitskennzeichnung:Lebensmittel müssen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder einem Verbrauchsdatum versehen sein. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis wann ein Produkt seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Konsistenz oder Farbe behält. Das Verbrauchsdatum wird für leicht verderbliche Lebensmittel verwendet und gibt an, bis wann das Produkt sicher verzehrt werden kann.
Verhaltensregeln des deutschen Werberates über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel
Die Verhaltensregeln des deutschen Werberates umfassen ebenfalls bestimmte Leitlinien, die sich auf die Lebensmittelwerbung beziehen. Sie legen den ethischen Rahmen für Werbung im Lebensmittelbereich fest. Die Vorgaben gewährleisten, dass Lebensmittelwerbung verantwortungsvoll gestaltet wird, und verhindern eine unzulässige Beeinflussung oder Täuschung, insbesondere gegenüber besonders schutzwürdigen Zielgruppen.
Die Vorschriften betreffen nicht die Produkte selbst, sondern vielmehr die verschiedenen Werbeformen – von klassischer Werbung im Fernsehen, Radio und Zeitschriften bis hin zu mobiler Werbung in sozialen Netzwerken oder am Verkaufsort selbst.
Der Deutsche Werberat ist eine unabhängige Institution und dient der freiwilligen Selbstkontrolle der Werbewirtschaft. Der Deutsche Werberat entwickelt die Leitlinien in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren der Lebensmittelbranche. Zudem überwacht er die Einhaltung der Regeln und greift ein, wenn Verstöße festgestellt werden.
Die Verhaltensregeln legen fest, dass Lebensmittelwerbung:
- nicht irreführend ist. Die Werbung darf keine falschen oder übertriebenen Behauptungen über den (gesundheitlichen) Nutzen eines Produkts aufstellen,
- nur Aussagen über die gesundheitlichen Vorteile eines Lebensmittels trifft, die wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sind und
- Kinder und Jugendliche schützt. Werbung darf diese Zielgruppen nicht dazu verleiten, ungesunde Essgewohnheiten oder übermäßigen Konsum bestimmter Produkte zu entwickeln.
Die Leitlinien tragen somit dazu bei, das Vertrauen in die Lebensmittelbranche zu stärken und sorgen dafür, dass Werbung fair und transparent gestaltet wird.
Beispiele:
- Werbliche Inhalte müssen klar erkennbar sein: Besonders bei Medieninhalten, die an Kinder und Jugendliche gerichtet sind, muss Werbung klar von redaktionellen Inhalten abgegrenzt sein.
- Gesundheits- und Ernährungswerbung: Werbung für Lebensmittel darf keine irreführenden Gesundheitsversprechen machen. Ein Produkt darf beispielsweise nicht behaupten, dass es Krankheiten vorbeugen kann, außer, es gibt klare wissenschaftliche Beweise dafür.
- Verantwortungsbewusster Umgang mit Portionsgrößen: Werbung sollte keine ungesunden Essgewohnheiten fördern. Dargestellten Portionsgrößen sollten realistisch sein und nicht übermäßig große Mengen als normal darstellen.
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