Bauherr muss private Helfer der Bau-Berufsgenossenschaft melden
Hintergrund ist, dass das Arbeiten auf den Bau mit erheblichen Unfallgefahren verbunden ist. Aus diesem Grund müssen alle Helfer, auch wenn sie unentgeltlich tätig werden oder zur Familie des Bauherren gehören, der Bauberufsgenossenschaft gemeldet werden. Nur dann besteht Versicherungsschutz über die Unfallversicherung.
Verantwortlich für die Anmeldung der Helfer ist allein der Bauherr. Dieser ist im Sinne des Sozialgesetzbuches IIV (SGB IIV) Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten und gegenüber der Bauberufsgenossenschaft zum Handeln verpflichtet.
Unbedingt beachtet werden muss, dass die Helfer innerhalb von einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft gemeldet werden müssen. Wird diese Frist versäumt droht ein Bußgeld in zuvor genannter Höhe.
Die Gefahr, dass nicht angemeldete Helfer entdeckt werden ist im Übrigen groß. Grund ist, dass die Bauanmeldungen von den Bauämtern an die Genossenschaften weitergeleitet werden.
Bei der Anmeldung hat der Bauherr die Namen der Helfer und die Arbeitszeiten anzugeben. Hieraus errechnen sich die Beiträge für die Unfallversicherung. Die Stundensätze liegen derzeit bei 1,30 und 1,72 €. Hundert Arbeitsstunden der Helfer kosten den Bauherrn also zwischen 130,00 € und 172,00 €.
Kommt es tatsächlich zu einem unfallbedingten Schaden erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Personenschäden, die die Helfer auf dem Weg zu Baustelle oder auf der Baustelle erlitten haben. Konkret besteht Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente.
Der Bauherr selbst ist nicht automatisch versichert. Auch dieser muss einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen.
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Stand: Juli 2026