Avalkredit kann steuerunschädlich durch Lebensversicherung abgesichert werden

Ob Mietausfallbürgschaft oder Gewährleistungsbürgschaft, Unternehmen lassen sich häufig von ihrer Bank einen Aval einräumen, um Risiken ihrer Geschäftspartner abzusichern.

Das besondere am Aval, der auch Avalkredit genannt wird, ist, dass er dem normalen Sprachgebrauch nach gar kein Kredit ist. Die Bank zahlt dem Unternehmen ja kein Darlehen aus. Vielmehr sichert sie nur seinem Geschäftspartner in einer Bürgschaft zu, dass sie ihn bezahlt, wenn das Unternehmen es selbst nicht mehr kann, z. B. wegen Insolvenz.

Da die Bank nur Sicherheit für den Unternehmer leistet, aber - bis zum Eintritt des Sicherungsfalls - keine Darlehensmittel auszahlt, ist ein Aval deutlich günstiger als ein richtiges Darlehen. Für die Avalkreditsumme zahlt der Unternehmer zwischen 0,5 - 2% pro Jahr an Avalprovision. Die Höhe der Avalprovision richtet sich nach dem Risiko, das die Bank mit der Herausgabe der Avalbürgschaft eingeht. Die Bonität des Unternehmens entscheidet darüber, wie wahrscheinlich die Bank vom Geschäftspartner des Unternehmens aus dem Aval in Anspruch genommen wird. Dementsprechend bemißt die Bank, welche Avalprovision sie vom Unternehmen verlangt.

Häufig wird die Bank vom Unternehmen Sicherheiten verlangen, um die herausgelegten Avale abzusichern. Wenn gute Sicherheiten vorhanden sind, kann eine niedrigere Avalprovision verlangt werden.

Der Bundesfinanzhof hat nunmehr eine unternehmerfreundliche Entscheidung getroffen (Urteil vom 27.3.2007, VIII R 27/05):

Sichert das Unternehmen das Risiko der Bank für die Einrichtung eines Avals dadurch ab, dass es der Bank Lebensversicherungen abtritt, ist dies nicht steuerschädlich. Im entschiedenen Fall wollte das Finanzamt die Überschüsse der zu Sicherungszwecken abgetretenen Lebensversicherung versteuern lassen. Der Bundesfinanzhof sah dies anders: Da beim Aval kein Geld fließt, handelt es sich nicht um ein Darlehen. Ein Darlehen setzt voraus, dass Geld fließt, was ja beim Aval gerade nicht der Fall ist.

Daraus ergibt sich im Umkehrschluss: Muss die Bank aufgrund des Avals an den Geschäftspartner zahlen, weil der Sicherungsfall eingetreten ist, fließt Geld. Dies kann im Einzelfall zu einer Steuerschädlichkeit für die Überschüsse aus der Lebensversicherung führen. Wie immer, sollte man sich vor der Hingabe von Sicherheiten daher beraten lassen.


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Stand: Oktober 2007


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