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Autokauf: Wann ist ein Pkw nicht mehr "unfallfrei"?


Die Frage, ob es sich bei einem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handelt oder nicht, spielt für den Käufer regelmäßig eine bedeutende Rolle. Die Antwort auf die Frage lässt sich allerdings nicht immer einfach geben. Aber der Reihe nach.

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Objekt seiner Begierde unfallfrei ist. Die Unfallfreiheit gehört zur üblichen Beschaffenheit eines Fahrzeugs; der Käufer kann sie erwarten. Anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die auf einen Unfall hindeuten. Solche besonderen Umstände können z.B. ein hohes Fahrzeugalter oder ein besonders niedriger Preis sein.

Bagatellbeschädigungen sind für die Eigenschaft eines Fahrzeugs als „unfallfrei“ in der Regel ohne Bedeutung. Doch wann überschreitet eine Bagatellbeschädigung die Schwelle zum Unfallschaden? Die Grenze lässt sich nicht eindeutig ziehen. Allgemein kann man aber sagen, dass all jene Schäden, die über ganz geringfügige äußere Lackschäden hinaus gehen, Unfallschäden sind. So gehen Schäden mit Reparaturkosten ab ungefähr 1.000 Euro in der Regel nicht mehr als Bagatellschaden durch. Blechschäden werden grundsätzlich nicht mehr als Bagatellschaden angesehen. Dies gilt selbst dann, wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war.

Wenn der Verkäufer die Unfallwageneigenschaft offen legt, kommt er seinen Aufklärungspflichten nur dann in ausreichendem Maß nach, wenn er auch Angaben zur Intensität des Unfallschadens gemacht hat. Angaben hierüber sind für den Käufer mindestens ebenso relevant wie die Eigenschaft eines Fahrzeugs als Unfallfahrzeug selbst.



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Stand: Juli 2026


Rechtsanwalt Christoph Lattreuter studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Münster. Er ist seit 2003 zugelassener Rechtsanwalt und seit 2010 Geschäftsführer des Standortes Berlin. Zudem betreibt er seit Mitte 2011 unseren Standort in Leipzig.

Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Christoph Lattreuter berät und betreut überwiegend Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeits- und Gesellschaftsrecht, Gewerblichen Rechtschutz und AGB-Recht sowie im Bau-, Architekten- und Verkehrsrecht.
Auf allen Gebieten des Arbeitsrechts hat Rechtsanwalt Lattreuter sowohl auf Arbeitgeber wie auf Arbeitnehmerseite umfangreiche Erfahrungen gesammelt.

In 2003 und 2004 absolvierte er erfolgreich Fachanwalts-Lehrgänge im Arbeits- und Insolvenzrecht: Voraussetzung für die Verleihung eines Fachanwaltstitels.

Seine unternehmerischen Kenntnisse erwarb Rechtsanwalt Lattreuter sich durch seine langjährige Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Extracorp AG. Fast drei Jahre lang führte er dieses vom Start-Up-Unternehmen zum erfolgreichen Unternehmen.

Sprachkenntnisse
Englisch

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Rechtsanwalt Christoph Lattreuter ist überwiegend in den Bereichen

Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtschutz
AGB-Recht

Darüber hinus liegen seine Interessen in den Bereichen

Verkehrsrecht
Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Christoph Lattreuter ist Mitglied im

Berliner Anwaltsverein
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