Autokauf: Wann ist ein Pkw nicht mehr "unfallfrei"?


Die Frage, ob es sich bei einem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handelt oder nicht, spielt für den Käufer regelmäßig eine bedeutende Rolle. Die Antwort auf die Frage lässt sich allerdings nicht immer einfach geben. Aber der Reihe nach.

Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Objekt seiner Begierde unfallfrei ist. Die Unfallfreiheit gehört zur üblichen Beschaffenheit eines Fahrzeugs; der Käufer kann sie erwarten. Anderes gilt nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die auf einen Unfall hindeuten. Solche besonderen Umstände können z.B. ein hohes Fahrzeugalter oder ein besonders niedriger Preis sein.

Bagatellbeschädigungen sind für die Eigenschaft eines Fahrzeugs als „unfallfrei“ in der Regel ohne Bedeutung. Doch wann überschreitet eine Bagatellbeschädigung die Schwelle zum Unfallschaden? Die Grenze lässt sich nicht eindeutig ziehen. Allgemein kann man aber sagen, dass all jene Schäden, die über ganz geringfügige äußere Lackschäden hinaus gehen, Unfallschäden sind. So gehen Schäden mit Reparaturkosten ab ungefähr 1.000 Euro in der Regel nicht mehr als Bagatellschaden durch. Blechschäden werden grundsätzlich nicht mehr als Bagatellschaden angesehen. Dies gilt selbst dann, wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war.

Wenn der Verkäufer die Unfallwageneigenschaft offen legt, kommt er seinen Aufklärungspflichten nur dann in ausreichendem Maß nach, wenn er auch Angaben zur Intensität des Unfallschadens gemacht hat. Angaben hierüber sind für den Käufer mindestens ebenso relevant wie die Eigenschaft eines Fahrzeugs als Unfallfahrzeug selbst.



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Stand: 30.01.2011


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