Arbeitnehmervertretung Betriebsrat Maßnahmen im Arbeitsverhältnis
Vor jeder personellen Einzelmaßnahme ist der Betriebsrat zu informieren und gegebenenfalls zu beteiligen. Die Missachtung dieser Rechte können weitreichende Konsequenzen haben, da sie im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit führen können.
Wir beraten Sie im Einzelfall,
• inwieweit Mitwirkungs- oder Informationsrechte bestehen, wenn Sie Mitarbeiter
• in eine andere Abteilung oder Filiale versetzen
• einen anderen Aufgabenbereich zuweisen
• in eine andere Vergütungsgruppe eingruppieren
• Aufgabe und Vergütung verändern wollen, und hierzu eine Änderungskündigung aussprechen
Aufgrund von zeitlichen Zwängen ist es aber nicht immer möglich, den Betriebsrat vorab zu unterrichten oder die Zustimmung zu ersetzen. Wir beraten Sie, wann und Maßnahmen zunächst vorläufig vor der Unterrichtung des Betriebsrats oder seiner Entscheidung möglich sind.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025