Arbeitnehmervertretung Betriebsrat Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Vor jeder personellen Einzelmaßnahme ist der Betriebsrat zu informieren und gegebenenfalls zu beteiligen. Die Missachtung dieser Rechte können zur Unwirksamkeit führen können, was bei einer Kündigung erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Bei jeglicher Kündigung, also sowohl einer Änderungs- als auch der Beendigungskündigung ist der Betriebsrat vorab anzuhören.

Wir informieren Sie,
• welche Informationen in welcher Form dem Betriebsrat zugänglich gemacht werden müssen,
• wie ausführlich Sie bei welchen Kündigungsgründen vortragen müssen,
• wer der richtige Ansprechpartner ist,
• welche Fristen zu beachten sind
• wann eine erneute Anhörung des Betriebsrats zu einer bereits ausgesprochenen Kündigung notwendig wird.

Wenn der Betriebsrat sich nicht nur durch Verstreichenlassen der Stellungnahmefrist beteiligt beraten wir Sie über
• Verfahrensfehler
• Widerspruchsgründe und
• Rechtsfolgen eines Widerspruchs - etwa die Weiterbeschäftigungspflicht.

Aktive und ehemalige Betriebsratsmitglieder genießen Sonderkündigungsschutz, d.h. sie sind nur außerordentlich kündbar. Wir beraten Sie, welche Kündigungsgründe überhaupt möglich und welche Formvorschriften zu beachten sind.

Wenn Mitarbeiter durch gesetzwidriges oder diskriminierendes Verhalten immer wieder den Betriebsfrieden stören, hat der Betriebsrat ein Initiativrecht und kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung dieser Kollegen verlangen.

Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 10 - Jun - 2010


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.