Allg. Gemeinnützigkeitsrecht – Teil 12 – Stifter
Herausgeber / Autor(-en):
Carola Ritterbach Rechtsanwältin
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Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Monika Dibbelt Rechtsanwältin
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Jens Bierstedt LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter
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4.3.1 Stifter
Der Stifter ist die zentrale Person des Stiftungs- und Gemmeinnützigkeitsrechts. Der von ihm im Stiftungsgeschäft und in der Satzung niedergelegte Wille ist bestimmend für die Durchführung der Stiftung.
Dabei können sowohl natürliche als auch juristische Personen selbst Stifter sein.
4.3.2 Zweck der Stiftung
Die Stiftung besteht aus einem Zweck. Dieser Zweck kann im Laufe der Zeit jedoch geändert werden.
4.3.2.1 Zweck
Der Stifter ist in aller Regel im Rahmen der Rechtsordnung bei der inhaltlichen Gestaltung des Stiftungszwecks frei. § 80 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch bestimmt jedoch, dass der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährden darf.
Dabei ist der Stifter nicht auf einen bestimmten Zweck beschränkt. Der Zweck muss jedoch auf eine gewisse Dauerhaftigkeit bestimmt sein. Aus Gründen der Gemeinnützigkeit muss sich aus der Satzung neben den Zwecken sowohl die Art ihrer Verwirklichung ergeben, § 60 Abgabenordnung.
Der Stifter kann sich bei der Ausgestaltung der Satzung darauf beschränkten, gemeinnützige Zwecke, die verfolgt werden sollen, festzulegen und die Entscheidung über die Art der Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke zu erläutern.
Eine Stiftung erlangt den Status der Gemeinnützigkeit in aller Regel, wenn sie nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgt, sondern darüber hinaus diese Tätigkeit
- ausschließlich,
- unmittelbar und
- selbstlos
erbringt.
Beispiel
Der Stifter A legt in der Satzung der Stiftung B fest, dass diese sich einerseits gemeinnützig an der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen beteiligen und andererseits junge Talente mit Stipendien fördern will.
- Der Stifter ist in aller Regel frei, wie und was er bei der inhaltlichen Gestaltung des Stiftungszwecks festlegt, soweit er weder gegen das Gesetz noch gegen das Gemeinnützigkeitsrecht verstößt.
4.3.2.2 Änderung des Zwecks
Der Stifter wird in aller Regel in der Satzung festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Organe der Stiftung die von ihm festgelegten Zwecke geändert werden dürfen. Wenn die Organe in einem Beschluss den mutmaßlichen Willen des Stifters entsprechen, ist die Änderung des Zwecks durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen (Fußnote).
4.3.3. Änderung der Satzung
Für Änderungen einer Satzung gibt es nur bedingte Möglichkeiten.
4.3.3.1 Möglichkeiten
Eine Änderung der Satzung ist nur zulässig, soweit es in der Satzung vorgesehen ist oder vom Gesetz als zulässig erklärt wird. Dabei ist maßgebend, dass eine grundlegende, wesentliche Veränderung der vom Stifter zugrunde gelegten Verhältnisse vorliegen muss.
Eine solche Veränderung liegt vor, wenn das Stiftungsvermögen die eigenständige Zweckerfüllung nicht mehr sicherstellen kann oder dass die Stiftungsorganisation den gestellten Anforderungen nicht mehr genügt.
4.3.3.2 Verfahren
In der Satzung ist vorzusehen, mit welchen Mehrheiten die zuständigen Organe eine Änderung der Satzung per Beschluss vornehmen dürfen (Fußnote).
Denn nur mit einem Beschluss kommt eine Satzungsänderung in Betracht. Dieser Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde.
Allerdings kann sich aus der Satzung ergeben, dass Änderungen insgesamt untersagt werden sollen.
4.3.3.3 Ermittlung des Stifterwillens
Der Stifterwille ist in aller Regel aus dem Gesamtzusammenhang der Satzung zu ermitteln. Hierzu sind die vom Stifter verwandten Begriffe aus dem zu ihrer Zeit herrschenden Zeitgeist auszulegen sind (Bundesverfassungsgericht vom 11.10.1977, 2 BvR 209/76).
4.3.3.4 Rechtsschutz
Eine Änderung der Satzung wird in aller Regel erst wirksam, wenn die Aufsichtsbehörde sie genehmigt hat. Untersagt die Aufsichtsbehörde die Genehmigung, so kann die Stiftung beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage auf Genehmigung der Änderung der Satzung erheben.
4.3.4 Vermögen der Stiftung
Das Stiftungsgeschäft muss die sachlichen Mittel angeben, durch welche der Stiftungszweck erreicht werden soll.
Eine bestimmte Kapitalausstattung ist dabei nicht erforderlich. Allerdings muss die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungsgeschäfts abgesichert sein, § 80 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch.
4.3.4.1 Definition des Stiftungsvermögens
In den Stiftungsgesetzen der Länder ist festgelegt, dass das Stiftungsvermögen in seinem Bestand immer aufrecht zu erhalten ist. Mit Stiftungsvermögen ist das sogenannte Grundstockvermögen, das der Stiftung durch den Stiftungsakt übertragen worden ist, gemeint.
Dabei kann der Stifter bei der Vermögensausstattung einer Stiftung frei wählen, ob diese Ausstattung mit Sachwerten oder mit Barvermögen zu erfolgen hat.
4.3.4.2 Zustiftung
Das Vermögen einer Stiftung kann durch Zustiftungen ergänzt werden, dass der Stärkung des Grundstockvermögens dienen soll und nicht zum Verbrauch bestimmt ist.
Eine Zustiftung, die das Stiftungsvermögen erhöht, ist als Satzungsänderung regelmäßig genehmigungspflichtig.
Dieser Beitrag ist zitiert aus dem Buch „Allgemeines Gemeinnützigkeitsrecht“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Jens Bierstedt, Wirtschaftsjurist mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019,www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-008-3.
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Rechtsanwältin Carola Ritterbach studierte Jura in Konstanz. Sie ist Rechtsanwältin bei Brennecke & Partner mbB am Standort Karlsruhe und Geschäftsführerin des Standortes Freiburg.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
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Persönliches
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Derzeit absolviert sie zudem den Fachanwaltskurs Steuerrecht.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Carola Ritterbach ist überwiegend tätig in den Bereichen:
-
-
- Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
mit den Schwerpunkten:- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Bankvertragsrecht
- Bürgschaften
- Bankzulassungsrecht
- Leasingrecht
mit den Schwerpunkten:- Leasingvertragsrecht
- Leasingablösungen
- Steuerrecht
mit den Schwerpunkten:- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Steuern in der Insolvenz
- Vertragsrecht
- Bankrecht (als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht)
-
Veröffentlichungen
Im Bank- und Leasingrecht:
-
Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
-
Kreditvertragsrecht, Carola Ritterbach und Alena Kehret, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
-
Kreditsicherheiten, Carola Ritterbach und Daria Lehmann, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
-
Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, Carola Ritterbach und Igor Ivanov, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
-
Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, Carola Ritterbach und Peter Lechner, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-30-4
-
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-25-0
Im Steuerrecht:
-
Erbschafts- und Schenkungssteuer, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8
-
Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-39-7
-
Die Änderung von Steuerbescheiden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-46-5
-
Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
-
Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
- Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
Carola Ritterbach hat folgende Beiträge veröffentlicht, u.a.:
- Zinsen sparen durch Widerruf - Alte Immo-Darlehensverträge auf Ausstiegsmöglichkeiten überprüfen lassen, Der Sonntag, Nr. 31 vom 08.08.2014.
Seminare
Rechtsanwältin Carola Ritterbach bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare zu folgenden Themen an:
-
Vor- und Nachteile des Leasing
-
optimale Absicherung von gewerblichen Krediten
-
Steuerhaftung des Geschäftsführers

Rechtsanwältin Monika Dibbelt studierte Jura in Hamburg. Sie ist Partnerin bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB und Geschäftsführerin der Standorte Bremen, Hamburg und Münster.
Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Bremen
Hollerallee 26
28209 Bremen
Tel.: 0421 - 22 41 98 7-0
Fax: 0421 - 22 41 98 7-9
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Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Hamburg (Zweigstelle)
Ziegenpfad 19
22549 Hamburg
Tel.: 040 - 33 38 529-4
Fax: 040 - 33 38 529-5
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Brennecke & Partner Rechtsanwälte mbB Münster (Zweigstelle)
Hammer Str. 39
48153 Münster
Tel.: 0231 - 2261496-0
Fax: 0231 - 2261496-1
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Persönliches
Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht sowie den Fachanwaltskurs für Steuerrecht erfolgreich absolviert. Sie ist Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum e. V. und in der Bankrechtlichen Vereinigung e.V. Sie ist Autorin im Bonner Handbuch der Steuerberatung.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist überwiegend tätig in den Bereichen:
- Insolvenzrecht
mit den Schwerpunkten: - Verbraucherinsolvenzen und außergerichtliche Schuldenbereinigung
- Unternehmerinsolvenzen
- Unternehmensinsolvenzen
- Sanierungsberatung
- Selbständigkeit in der Insolvenz
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzanfechtungen
- Haftungsinanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter von Organen einer insolventen Gesellschaft
- Steuerrecht
mit den Schwerpunkten: - Steuern in der Insolvenz
- Haftungsschuldner bei Steuerschulden
- Steuerstrafrecht
- Berufsrecht der freien Berufe
mit den Schwerpunkten: - Zulassung und Entziehung/Widerruf der Zulassung
- Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren und Prozessen
- Haftungsinanspruchnahmen
- Sozien- bzw. partnerschaftsrechtliche Streitigkeiten und Zusammensetzungen
- Vereinbare Tätigkeiten
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- Gesellschaftsrecht
- Versicherungsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
-
Veröffentlichungen
Im Insolvenzrecht:
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Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013
Im Steuerrecht:
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Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
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Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
-
Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
- Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
- Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
Im Recht der freien Berufe:
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Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
-
BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013
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Neue Regelungen bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und den Steuerberatergebühren, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XVIII, Ausgabe 6/2013
-
Der Deal im Strafprozess und seine Bedeutung für Steuerberater, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XV – XIX, Ausgabe 5/2013
-
Kanzleibriefbögen rechtskonform gestalten: Müssen Zweigstellen von Steuerberaterbüros angegeben werden?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VIII – XI, Ausgabe 4/2013
-
Rechts- und Bewertungsfragen bei der Praxisübernahme, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe 3/2013
-
Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XIV, Ausgabe 2/2013
-
Steuerberatervergütungsverordnung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XIV, Ausgabe 1/2013
-
Tätigkeitsfeld Beirat/Aufsichtsrat - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 13), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 5/2012
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Beratungsfeld Mediator - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 12), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 4/2012
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Beratungsfeld Vermögensberatung und Anlageberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 11), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – IX, Ausgabe 3/2012
-
Beratungsfeld Finanzierungsberatung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 10), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – X, Ausgabe 2/2012
-
Beratungsfeld Altersversorgung: Was Steuerberater daraus machen können - Vereinbarte Tätigkeiten (Teil 9), Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite IX – XI, Ausgabe 1/2012
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 8, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2011/2012
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 7, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V – X, Ausgabe 7/2011
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Die neue Berufsordnung der Steuerberater – Teil 6, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XI, Ausgabe 6/2011
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 4, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XVI, Ausgabe 4/2011
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VI – XIV, Ausgabe 3/2011
-
Die neue Berufsordnung der Steuerberater - Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite V - XI, Ausgabe 2/2011
Im Gesellschaftsrecht:
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PartG und PartG mbB – was bringt die neue Rechtsformvariante?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Herausgeber Volker Römermann/Monika Dibbelt, Verlag DATEV, Kompaktwissen für Berater, 1. Auflage September 2013
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Humboldt Forum Recht – Die Juristische-Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, Seite 38 – 48, Ausgabe 5/2013
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 2, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite VII – XI, Ausgabe 7/2012
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 1, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite X – XV, Ausgabe 6/2012
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Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG, Mittelstand und Recht, 3/2009
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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – Teil 3, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: Berater-Beilage zum Mandantenrundschreiben des Stollfuß-Verlages, Seite XI – XV, Ausgabe Heft zum Jahreswechsel 2012/2013
Sonstige:
- 40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-41-0
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Das Widerrufsrecht, Harald Brennecke, Monika Dibbelt und Pascal Schöning, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-56-4
Monika Dibbelt arbeitet derzeit an mehreren Veröffentlichungen in ihren Tätigkeitsbereichen.
Seminare
Rechtsanwältin Monika Dibbelt bietet als Dozentin der DMA Deutsche Mittelstandsakademie Vorträge und Seminare u.a. zu folgenden Themen an:
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Insolvenzvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung
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Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens
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AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht
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