Änderungen im Recht der Krankenversicherungen ab dem 01.04.2007 - Teil I Versicherungspflicht
Ab 1. Juli 2007 können sich Menschen ohne Krankenversicherung, die früher privat oder gar nicht versichert waren im PKV-Standardtarif ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versichern. Diese Versicherten wechseln zum 1. Januar 2009 automatisch in den neuen Basistarif. Gleichzeitig wird der Standardtarif verbessert: Auch dort wird künftig die medizinische Behandlung zu festen, von Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und privater Krankenversicherung vereinbarten Vergütungen sichergestellt.
Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)
Alle Einwohner ohne Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, werden in die Versicherungspflicht in der GKV einbezogen. Dies betrifft auch Auslandsrückkehrer, die früher in Deutschland zuletzt gesetzlich versichert waren. Des Weiteren besteht die Versicherungspflicht in der GKV für Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und die dem Bereich der GKV zuzuordnen sind, weil sie zum Beispiel als Arbeitnehmer tätig waren.
Standard bzw. Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Ab dem 1. Januar 2009 sind alle Personen, die nicht gesetzlich versichert sind (etwa weil sie vormals in der PKV versichert waren), und die ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind, verpflichtet, eine private Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Sie müssen dann einen Vertrag abschließen, der mindestens die Absicherung ambulanter und stationärer Heilbehandlung vorsieht. Eine Selbstbeteiligung bis zu € 5.000,- jährlich ist dabei zulässig.
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen müssen den Basistarif ab 1. Januar 2009 anbieten. Leistungen des Basistarifs müssen dem Leistungsumfang in der GKV entsprechen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen dürfen keinen Versicherungsberechtigten zurückweisen, der sich im Basistarif versichern will. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Eine Kündigung durch den Versicherer ist ausgeschlossen. Das gilt auch im Falle ausstehender Beiträge. Wer mutwillig nicht zahlt, erhält aber für den entsprechenden Zeitraum nur noch unaufschiebbare Leistungen und muss nicht bezahlte Beiträge mit Säumniszuschlägen nachentrichten.
Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet künftig erst bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren.
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Mai 2007
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.
Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Versicherungsrecht/ Krankenversicherung/ private KrankenversicherungRechtsinfos/ Versicherungsrecht/ Rechtsschutzversicherung