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Admin C haftet für Spam


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Spam

Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 26. September 2005 (Az. 16 O 718/05) entschieden, dass der Admin-C einer Domain für darüber versendete Spam-E-Mails haftet.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen unaufgefordert per Mail Werbung für Autoreifen u.a. auch an einen Rechtsanwalt verschickt. Dieser hatte darauf hin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassen beantragt.

Das Gericht hat in dem unaufgeforderten Zusenden von Werbemails in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung eine erhebliche, nicht hinnehmbare Belästigung und einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bzw. den Gewerbebetriebs des Anwalts gesehen. Dabei hatte das Gericht es für unerheblich gehalten, dass die Antragsgegnerin nur eine Mail an den Anwalt geschickt hatte. Denn wegen der "Gefahr der Ausuferung" müssten alle Spam-Versender gemeinsam die Verantwortung für die Behinderung durch Werbe-Mails tragen und seien schon bei einer Mail mitverantwortlich.

Für solche Verstöße haftet laut dem LG Berlin auch der Admin-C "für die Inhalte des von der Domain generierten Newsletter". Dies bestätigt auch Urteile anderer Gerichte, die in eine ähnliche Richtung weisen.



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Harald Brennecke  Rechtsanwalt
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Stand: Juli 2026


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
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Gericht / Az.: LG Berling Beschluss vom 26.09.2005 Az 16 O 718/05
Normen: 7 UWG, 823 BGB

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