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Absenkung der Steuerfreistellung für Kapitalerträge ab 01.01.2007

Ab 1. Januar 2007 wird der Sparerfreibetrag auf 750 EUR bzw. 1.500 EUR bei zusammenveranlagten Ehegatten abgesenkt. Unter Berücksichtigung des unveränderten Werbungskosten-Pauschbetrags können deshalb ab diesem Zeitpunkt nur noch höchstens 801 EUR bzw. 1.602 EUR (Fußnote) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.

Es wird empfohlen, die bisherigen Freistellungsaufträge zu überprüfen und ggf. neu zu erteilen. Unternimmt ein Kapitalanleger nichts, werden die Banken/Finanzdienstleister alle bestehenden Freistellungsaufträge ab 01.01.2007 automatisch nur noch zu 56,37 v. H. berücksichtigen.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025



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