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Abgrenzungsfragen Arbeitnehmer - Arbeitgeber

Abgrenzungsfragen Arbeitnehmer - Arbeitgeber

Arbeitnehmer ist, wer unselbstständige Dienstleistungen auf freiwilliger, vertraglicher Basis im Rahmen der von einem Dritten bestimmten Arbeitsorganisation zu erbringen verpflichtet ist und dabei den Weisungen seines Vertragspartners hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführungen Folge zu leisten hat.

Auch anspruchsvolle, hochqualifizierte Tätigkeit kann unselbstständig und in abhängiger Stellung geleistet werden, wenn der Betreffende verpflichtet ist, Weisungen seines Arbeitgebers zu befolgen.

Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, d.h. jeder, der Vertragspartner eines Arbeitnehmers ist.

Die Arbeitgeberstellung wird zwar meist durch Abschluss eines Arbeitsvertrages begründet; beim Betriebsinhaberwechsel oder bei der Arbeitnehmerüberlassung kann die Arbeitgeberstellung aber auch auf eine Person übergehen, die selbst keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat.

Ein Arbeitgeber muss nicht zugleich Unternehmer sein. Auch die Kirchen, die Parteien, die Gewerkschaften oder der Staat sind Arbeitgeber.


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Stand: September 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosArbeitsrecht