Logo FASP Group

Abgrenzung echte - unechte Leiharbeit

Bei der echten Leiharbeit in Form der Kollegenhilfe wird der Arbeitnehmer überwiegend von seinem eigentlichen Arbeitgeber beschäftigt und nur gelegentlich - z. B. wegen Arbeitsmangels - mit seinem Einverständnis bei einem anderen Unternehmer tätig. Er kehrt danach wieder in den Betrieb seines Vertragspartners zurück.

Sieht ein Tarifvertrag die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit oder von Entlassungen vor, so ist darauf das AÜG nicht anzuwenden. Der Verleiher bleibt Arbeitgeber; d. h. er haftet für die Vergütung, Vergütungsfortzahlung bei Urlaub und Krankheit usw. Insoweit erwachsen gegen den Entleiher keine Ansprüche. da es an vertraglichen Beziehungen fehlt.

Betreibt ein Unternehmer hingegen die Arbeitnehmerüberlassung gewerbsmäßig und als Unternehmenszweck, so stellt er Arbeitnehmer als Leiharbeiter nur ein, um sie anderen Unternehmern gegen Entgelt zu überlassen (unechte Leiharbeit).

Der Verleiher schließt mit wechselnden Entleihern Dienstverschaffungsverträge und stellt ihm aufgrund einer zumindest konkludent getroffenen Vereinbarung vorübergehend geeignete, bei ihm angestellte Arbeitskräfte (Leiharbeitnehmer) zur Verfügung, die der Entleiher nach seinen Vorstellungen und Zielen in seinem Betrieb wie seine eigenen Arbeitnehmer zur Förderung seiner Betriebszwecke einsetzt (BAG 25. 10. 2000 – 7 AZR 487/99).

Kontakt


Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosArbeitsrechtArbeitnehmerüberlassung
RechtsinfosArbeitsrechtVergütung