Abgrenzung Vertragsformen drittbezogener Personaleinsatz
Abgrenzungskriterien Dienst-, Werk- und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Pro Werkvertrag in Abgrenzung zum Dienstvertrag:
- Zu erledigende Aufgabe und Umfang konkret festgelegt
- Fristen für Herstellung Erfolg
- Erfolgsabhängige Vergütung
- Übernahme Erfolgsrisiko (erfolgsorientierte Pflichten überwiegen)
Pro Dienstvertrag in Abgrenzung zum Werkvertrag:
- Personal- und zeitaufwandsbezogene abschnittsweise Vergütungszahlung
- Vertragsverlängerung
- Erfolg hängt auch von anderen ab (Leistung im Team)
- Regelmäßige Abstimmungen mit "Besteller"
- Vereinbarung von Stunden
- Programmiertätigkeit gegen Vergütung nach Aufwand
Pro Dienst-/Werkvertrag in Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung:
- Unternehmer organisiert zur Vertragserfüllung erforderliche Handlungen selbst unter Verwendung eigener Erfüllungsgehilfen
- Arbeitnehmer verfolgen Betriebszwecke des Unternehmers
- Unternehmer verfügt nicht über betr. oder personelle Mittel zur Organisation vor Ort und Möglichkeiten zur Weisungserteilung
Pro Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zu Dienst-/Werkvertrag:
- Vergütung nach Aufwand
- vollständige Eingliederung in den Betrieb
- Tätigkeit nach Weisung des Entleihers
- Grad der persönlichen Abhängigkeit
- "Unternehmer" schuldet nur Arbeitskräfte
- Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
- Aufsicht und Kontrolle durch Entleiher
- Ausbildung und Einarbeitung
- Anordnung ÜStunden möglich
- Vertretung im Krankheitsfalle
Kontakt
- Schreiben Sie uns eine E-Mail kontakt@fasp.de
- Oder rufen Sie uns an +49 89 652 001
Stand: August 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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