LEASING - WAS IST DAS ? EINE EINFÜHRUNG
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Unter „Leasing“ versteht man die Vermietung von Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens. Dies geschieht meist unter Einschaltung von sog. Leasinggesellschaften, die das Vermietungsgeschäft betreiben.
Gegenstände des Leasings können bspw. Maschinen, vollständige Werksanlagen, Verwaltungsgebäude, Elektrogeräte, Kraftwagen und auch Immobilien sein. Diese erwirbt der Leasingnehmer zum Gebrauch auf Zeit und zahlt neben einer Anzahlung monatliche Leasingraten an den Leasinggeber, die man als Unternehmer als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann.
Rechtlich wird der Leasingvertrag „in erster Linie“ (Fußnote) nach Mietrecht (Fußnote) beurteilt.
Denn der Leasingvertrag ist durch das Element der Gebrauchsüberlassung geprägt. Dazu kommen allerdings noch andere Elemente, die den Leasingvertrag von einem Mietvertrag unterscheiden: so ist typisch für einen Leasingvertrag, dass der Leasinggeber die Investition des Leasingnehmers vorfinanziert.
Anders als beim Mietvertrag hat der Leasingnehmer auch keine mietrechtlichen Ansprüche gegen den Leasinggeber, weil sich letztgenannter davon in seinen AGB befreit. Dafür hat der Leasingnehmer allerdings kaufrechtliche Ansprüche gegen den Lieferanten des Leasingobjekts.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Stand: Dezember 2025
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
- Stock Options und Phantom Stocks
- Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis
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