LEASING - WAS IST DAS ? EINE EINFÜHRUNG
Unter „Leasing“ versteht man die Vermietung von Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens. Dies geschieht meist unter Einschaltung von sog. Leasinggesellschaften, die das Vermietungsgeschäft betreiben.
Gegenstände des Leasings können bspw. Maschinen, vollständige Werksanlagen, Verwaltungsgebäude, Elektrogeräte, Kraftwagen und auch Immobilien sein. Diese erwirbt der Leasingnehmer zum Gebrauch auf Zeit und zahlt neben einer Anzahlung monatliche Leasingraten an den Leasinggeber, die man als Unternehmer als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann.
Rechtlich wird der Leasingvertrag „in erster Linie“ (Fußnote) nach Mietrecht (Fußnote) beurteilt.
Denn der Leasingvertrag ist durch das Element der Gebrauchsüberlassung geprägt. Dazu kommen allerdings noch andere Elemente, die den Leasingvertrag von einem Mietvertrag unterscheiden: so ist typisch für einen Leasingvertrag, dass der Leasinggeber die Investition des Leasingnehmers vorfinanziert.
Anders als beim Mietvertrag hat der Leasingnehmer auch keine mietrechtlichen Ansprüche gegen den Leasinggeber, weil sich letztgenannter davon in seinen AGB befreit. Dafür hat der Leasingnehmer allerdings kaufrechtliche Ansprüche gegen den Lieferanten des Leasingobjekts.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
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Stand: Mai 2026
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