Statt Ich AG jetzt Wir AG
Die Ich-AG kann jetzt zur Wir-AG ausgebaut werden. Der Zuschuss vom Arbeitsamt war bislang unter anderem davon abhängig, dass der Existenzgründer keine Mitarbeiter angestellt hatte (Ausnahme: Familienmitglieder). Diese Regelung wurde nun ersatzlos gestrichen. Zu beachten ist allerdings, dass nach wie vor bei einer Ich-AG keine Reichtümer angehäuft werden durften und dürfen. Die Arbeitsamts-Förderung beschränkt sich nach wie vor auf die Existenzgründer, die vorher Entgeltersatzleistungen bezogen haben (also in der Regel arbeitslos waren) oder die eine geförderte Beschäftigung ausgeübt haben und die höchstens 25 000 Euro im Jahr verdienen.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Stand: Mai 2026
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