Domainreservierungen können rechtswidrig sein
Jemand der Domains reservieren lässt, sollte dafür nachvollziehbare Gründe haben. Reservierungen mit dem Ziel, die Domains später überteuert zu verkaufen oder um sie anderen Wettbewebern wegzuschnappen, müssen äußerst kritisch betrachtet werden. So hatte das OLG Hamburg über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Unternhemen seinem ehemaligen Mitarbeiter aus Rache alle gängigen Domains weggeschnappt hatte, die sich auf sein Unternehmen bezogen (Fußnote). In dem Verfahren machten die Domainblocker auch gar keinen Hehl daraus, dass dies nur aus dem Grund geschehen war, um sich an dem ehemaligen Mitarbeiter zu rächen. Der Traffic wurde dann von den Domains auf die eigene Konkurrenzwebsite geleitet. In diesem Fall hatten die Gericht über mehrere Instanzen hinweg einen Missbrauch und daher einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht gesehen. Es wurde dem Unternehmen untersagt, die Domains weiter zu nutzen. Darüber hinaus mussten Sie die mittlerweile ganz beträchtlichen Kosten des Verfahrens übernehmen.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
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Stand: Mai 2026
Normen: 3 UWG
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