Logo FASP Group

Bankenhaftung für fehlerhafte Beratung eines konservativen Anlegers

Banken, die Anlageempfehlungen aussprechen, müssen ihre Kunden grundsätzlich über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein konservativer Anleger eine Geldanlage vornehmen möchte. Ist die Beratung fehlerhaft, haftet die beratende Bank auf Zahlung von Schadensersatz. Eine Aufklärung ist lediglich dann entbehrlich, wenn es sich um einen anlageerfahrenen Kunden handelt. Dass ein erfahrener Anleger vorliegt, muss die Bank darlegen und beweisen. Der Kläger hatte sich von der beklagten Bank über Geldanlagen beraten lassen. Er hatte bis dato lediglich Belegschaftsaktien seines Arbeitgebers gekauft und außerdem in Sparbüchern und Bundessschatzbriefen investiert. Die Beklagte riet dem Kläger unter anderem zu Investitionen in Fonds und am Neuen Markt. Der Kläger erzielte erheblich Verluste mit seinen Investitionen und verlangte von der Beklagten die Zahlung von Schadensersatz. Er trug vor, von ihr nur unzureichend über die Risiken seiner Investition - insbesondere am Neuen Markt - aufgeklärt worden zu sein. Demgegenüber behauptete die Beklagte, dass der Kläger bereits ausreichende Kenntnisse über Geldanlagen gehabt habe. Eine intensive Aufklärung sei daher nicht notwendig gewesen. Die Schadensersatzklage hatte Erfolg. Das Gericht gab dem Kläger recht. Banken sind zwar nicht verpflichtet, einen erfahrenen Anleger über die Risiken seiner Investitionen aufzuklären. Sie müssen ihm keine Beratung "aufdrängen". Dass eine Beratung und Aufklärung ausnahmsweise nicht geboten ist, muss aber die Bank darlegen und beweisen. Sie muss das angebliche Beratungsgespräch nicht nur zeitlich und räumlich, sondern auch inhaltlich genau darlegen können. Im Streitfall konnte die Beklagte nicht nachweisen, dass der Kläger über ausreichende Anlageerfahrung verfüge. Auf Grund der bisherigen Investitionen des Klägers ging das Gericht nicht davon aus, dass es sich beim Kläger um einen erfahrenen Anleger handelte.


Kontakt:


Stand: Mai 2026


Gericht / Az.: KG Berlin 3.5.2005, 19 U 75/04

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosBankrechtKapitalanlagerecht
RechtsinfosBankrechtKapitalmarktrecht
RechtsinfosBankrechtBankhaftung
RechtsinfosHaftungsrecht