Admin C haftet für Spam
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Spam
Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 26. September 2005 (Az. 16 O 718/05) entschieden, dass der Admin-C einer Domain für darüber versendete Spam-E-Mails haftet.
In dem vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen unaufgefordert per Mail Werbung für Autoreifen u.a. auch an einen Rechtsanwalt verschickt. Dieser hatte darauf hin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassen beantragt.
Das Gericht hat in dem unaufgeforderten Zusenden von Werbemails in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung eine erhebliche, nicht hinnehmbare Belästigung und einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bzw. den Gewerbebetriebs des Anwalts gesehen. Dabei hatte das Gericht es für unerheblich gehalten, dass die Antragsgegnerin nur eine Mail an den Anwalt geschickt hatte. Denn wegen der "Gefahr der Ausuferung" müssten alle Spam-Versender gemeinsam die Verantwortung für die Behinderung durch Werbe-Mails tragen und seien schon bei einer Mail mitverantwortlich.
Für solche Verstöße haftet laut dem LG Berlin auch der Admin-C "für die Inhalte des von der Domain generierten Newsletter". Dies bestätigt auch Urteile anderer Gerichte, die in eine ähnliche Richtung weisen.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Stand: Juni 2026
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Harald Brennecke berät und vertritt Unternehmer und Unternehmen in Bezug auf Schadensersatzansprüche und alle anderen Bereiche des Haftungsrechts.
Sein besonderes Interesse liegt in der Beratung und Vertretung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Insolvenzverwaltern und Gesellschaftern. Geschäftsführer unterliegen erheblichen Haftungstatbeständen. Er verhandelt Ansprüche von Insolvenzverwaltern insbesondere nach § 64 GmbHG gegen Geschäftsführer von GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften sowie gegen den Director von Limiteds.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Bereich Gesellschafts- und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Das Recht der GmbH", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- "Die Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG"
Harald Brennecke ist Dozent für Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Im Bereich Haftungsrecht bietet er Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Geschäftsführerhaftung – Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften: das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
- Insolvenzrecht für Steuerberater und Unternehmensberater
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberate
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
Das Referat Haftungsrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:
Marcin Tomasz Zielinski, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in BerlinMarcin Tomasz Zielinski,
Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in BerlinProfil
Marcin Tomasz Zielinski ist Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in Berlin. Er berät Unternehmen, Freiberufler und Verbände insbesondere im digitalen Wirtschaftsrecht. Durch seine Spezialisierung im Medien-, IT- und Datenschutzrecht sowie seine eigene unternehmerische Erfahrung bietet er praxisnahe und strategisch fundierte Rechtsberatung. Seine internationale Ausbildung und Zweisprachigkeit ermöglichen ihm eine besondere Expertise im deutsch-polnischen Rechtsverkehr.Tätigkeitsschwerpunkte
- IT-Recht & Datenschutz (inkl. KI, Plattformen, Aufsichtsverfahren)
- Medien- & Presserecht (Äußerungsrecht, Content, Lizenzen)
- Urheber- & Markenrecht (Schutz und Verwertung geistigen Eigentums)
- Wettbewerbsrecht (Abmahnungen, Geschäftsmodelle, Geheimnisschutz)
- Arbeitsrecht mit Fokus auf IT & geistiges Eigentum
- Startup-Recht (Gründung, Finanzierung, Beteiligungsmodelle)
Beruflicher Hintergrund
- 2020 – Zulassung als Rechtsanwalt und Gründung Zielinski Legal, Berlin
- 2017 – 2019 – Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin (u. a. CMS Hasche Sigle, Berliner Beauftragte für Datenschutz)
- 2016 – 2020 – Senior Consultant, Ritterwald Unternehmensberatung (Digitalisierungsstrategien)
- 2015 – 2016 – Geschäftsführer & Co-Founder, nesthub (Axel Springer Plug & Play Accelerator)
- 2014 – 2015 – Referent, Cyber-Sicherheitsrat e.V. (IT-Sicherheitsrecht)
- 2005 – 2014 – Studium der Rechtswissenschaften (EUV Frankfurt (Oder) & UAM Poznań), Abschluss: Diplom-Jurist und Magister des polnischen Rechts
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Cyber-Sicherheitsrat e.V.
- European Law Students’ Association (ELSA) – Alumni
Fachbeiträge & Projekte
- Informations- und Auskunftspflichten des BStU, AfP (2013)
- Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa, OsteuropaRecht (2012)
- Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa, OsteuropaRecht (2011)
Kontakt
Mail: marcin.zielinski(at)zielinski-legal.deKontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
Normen: 7 UWG, 823 BGB
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ IT-Recht/ EMail/ SpamRechtsinfos/ IT-Recht/ Internetrecht/ Domain
Rechtsinfos/ IT-Recht/ Domainrecht
Rechtsinfos/ Haftungsrecht