Paneuropäische Lizenzierung für Online Musik
Die EU-Kommission hat Vorschläge für eine Vereinfachung der Lizenzierung von Rechten im europäischen Online-Musikhandel veröffentlicht.
Danach sollen die Rechteinhaber in Zukunft eine europäische Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der Wahrnehmung ihrer Rechte in der gesamten EU beauftragen können. Damit würde eine Lizenzierung der Urheberrechte für alle 25 EU-Staaten ausreichend sein. Die Online-Musikshop Betreiber, also die Rechtenutzer, sollen ebenfalls nur noch mit einer Verwetungsgesellschaft ihrer Wahl für das gesamte Europageschäft abrechnen können.
Für diese Lösung spricht, dass sowohl Rechteinhaber als auch -nutzer sich bisher bei jeder Verwertungsgesellschaft einzeln registrieren lassen bzw. mit Ihr die Nutzungsrechte einzeln aushandeln mussten. Dies gestaltete sich in der Vergangenheit als umständlich und teuer.
Gegner einer Einheitslösung führen an, dass dadurch der Wettbewerb unter den Verwertungsgesellschaften zum Nachteil der Rechteinhaber verschärft werden könnte. Darüber hinaus wird von kleinen Labels befürchtet, dass große Verwertungsgesellschaften nur noch mit den großen Anbietern Verträge abschließen und sich die kleinen Anbieter zu teureren Konditionen mit den kleineren Verwertungsgesellschaften einlassen müssen.
Andererseits sind sich alle Beteiligten einig, dass das Online-Musikgeschäft weiter angekurbelt werden muss, da die europäischen Umsätze aufgrund der verschiedenen Lizenzierungssysteme weit hinter den Umsätzen in den USA liegen.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
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Stand: Mai 2026
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