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Gesellschaft kann Schadenersatz gegen Vorstände und Aufsichtsräte einfacher geltend machen

Zum 1. November 2005 wird es für Aktiengesellschaften einfacher, ihre Vorstände und Aufsichtsräte in die Haftung zu nehmen. Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts – kurz UMAG - regelt folgende Punkte:

  • Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der Aktiengesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen, wird in der Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktionäre unter erleichterten Voraussetzungen die Haftungsklage erzwingen können.
  • Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.
  • Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt.

Es gelten Übergangsvorschriften, so dass sich die Praxis auf die neue Rechtslage einstellen kann, ohne dass Rechtsunsicherheiten entstehen.


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Stand: Mai 2026



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