Gewährträgerhaftung für Sparkassen und Landesbanken entfällt!
Zum 19.07.2005 fallen staatliche Garantien weg, die bisher verhindert haben, dass Sparkassen und Landesbanken insolvent werden können. Bisher ist die öffentliche Hand verpflichtet, als Träger der Institute diese mit den nötigen Finanzmitteln auszustatten und vor einer Insolvenz rettend einzuspringen. Träger der Sparkassen sind Kommunen, der Landesbanken Bundesländer und/oder Sparkassenverbände. Nun wird die Gewährträgerhaftung abgeschafft, die Anstaltslast wird durch eine «normale marktwirtschaftliche Eigentümerbeziehung» ersetzt.
Vielfach wird behauptet, dass sich für "normalen" Sparkassenkunden dadurch nichts ändere. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass durch das verschärfte Risiko die Geschäftspolitik auch bei diesen Kreditinstituten rauher werden wird. Gerade der Mittelstand wird das voraussichtlich zu spüren bekommen.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
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Stand: Mai 2026
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