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Einschneidende Änderungen im Kartellrecht: 7. GWB Novelle verabschiedet

Die Bundesregierung hat am 16.06.05 eine Einigung im Vermittlungsausschuss zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB oder Kartellgesetz) im Vermittlungsausschuss erzielt. Damit wird deutsches an europäisches Kartellrecht angepasst. Hiernach gelten künftig einheitliche Prinzipien für Vereinbarungen, die auf rein lokale oder regionale Märkte wirken, und für grenzüberschreitende Kooperationen und Absprachen.

Durch die Neuregelung wird das bisherige Anmelde- und Genehmigungssystem durch eine Selbsteinschätzung mit nachträglicher Kontrollmöglichkeit durch die Kartellbehörde ("Legalausnahme") ersetzt. Dabei sollen vom Gesetz die Mindestvoraussetzungen der Legalausnahmen festgelegt werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, soll keine ausdrückliche Genehmigung mehr erforderlich sein. Damit verspricht man sich eine Entlastung der Behörden und einen Abbau an Bürokratie.

Durch die Neuregelung werden auch die Schadensersatzansprüche bei Kartellrechtsverstößen gestärkt. Zudem sind höhere Bußgelder bei Verstößen möglich. Überdies kann der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren nicht mehr mutwillig blockiert werden. Einzig über das Pressefusionsrecht konnte im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt werden.

Diese Änderungen sollen in der nächsten Legislaturperiode in Angriff genommen werden.


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Stand: Mai 2026



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