Musterklagen für Kapitalanleger zukünftig zulässig - Gesetz tritt zum 01.11.2005 in Kraft
Ab dem 01.11.2005 können Kapitalanleger gebündelt und beschleunigt Schadensersatzklagen wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarkinformationen, z.B. in Bilanzen oder Börsenprospekten, einreichen können. Wenn sich Rechtsfragen in mindestens zehn individuellen Schadenersatzprozessen gleichlautend stellen, können diese in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt; es bedarf nur einer Beweisaufnahme. Damit wird das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt. Das Gesetz ist auch auf bereits laufende Verfahren anwendbar. Im neu geschaffenen elektronischen Klageregister unter www.ebundesanzeiger.de können sich Anleger darüber informieren, ob bereits ein Musterverfahren beantragt oder gar eingeleitet worden ist. So wird die Entscheidung, selbst Klage einzureichen und sich diesem Musterverfahren anzuschließen, erleichtert. Damit werden erstmals Musterverfahren im Zivilprozess gesetzlich verankert. Das neue Gesetz wird zunächst auf 5 Jahre befristet.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Stand: Mai 2026
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