GmbH-Gründungen werden erleichtert - Gesetzgebungsverfahren läuft, Inkrafttreten vs. Ende 2007
Laut einer heutigen Pressemitteilung hat das Bundesjustizministerium nunmehr eine umfangreiche GmbH-Novelle in Angriff genommen, in deren Rahmen auch die Absenkung des Mindeststammkapitals von 25.000 € auf 10.000 € erfolgen soll.
Damit wird das aufgrund des Regierungswechsels gescheiterte Gesetzgebungsvorhaben aus Mitte 2005 wieder aufgegriffen.
Über Einzelheiten des Gesetzgebungsvorhabens und wie es sich weiterentwickelt, werden wir hier regelmäßig berichten.
Zur Historie des Gesetzentwurfs:
Das Bundeskabinett hatte am 01.06.2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Der Entwurf sah vor, das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von derzeit 25.000 € auf 10.000 € abzusenken. Das Gesetz sollte ursprünglich zum 1. Januar 2006 in Kraft treten; die Realisierung dieses Vorhabens ist allerdings an den vorgezogenen Bundestagswahlen gescheitert.
Auf unsere Anfrage teilte uns das Bundesjustizministerium im November 2005 mit, dass mit einer Verabschiedung des Gesetzesvorhabens derzeit nicht zu reichen sei. Es sei davon auszugehen, dass der Inhalt des damaligen Gesetzentwurfs zusammen mit weiteren Novellierungen des GmbH-Rechts demnächst in einem neuen Gesetzentwurf aufgegriffen werden wird. Dies deckt sich mit dem Inhalt des Koalitionsvertrags, aus dem sich ergibt, dass die große Koalition grundlegende Änderungen im GmbH-Recht plant; die Absenkung des Mindestkapitals wird nicht ausdrücklich genannt.
In einer Antwort vom 15.12.2005 auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion teilt die Bundesregierung allerdings mit, dass die Absenkung des Stammkapitals möglicherweise in der Reform berücksichtigt wird.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Stand: Mai 2026
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