Einführung in das Markenrecht - Teil 1 Begriff und Funktion
Marken spielen sowohl in unserem täglichen Leben als auch in der Wirtschaft eine große Rolle. Bei ihnen bezahlt der Verbraucher nicht nur für das Produkt an sich, sondern auch für das Image. Vielleicht ist Ihnen schon aufgefallen, dass bei einigen Produkten sich ein Markenname herauskristallisiert hat, der in den allgemeinen Sprachgebrauch überging:
Oft sagt man „Tempo“ anstatt Taschentuch oder „Labello“ anstatt Lippenpflegestift. Ebenso ist der Ausdruck „googlen“ in den Sprachgebrauch übergangen.
Häufig bestimmt sich der Wert eines Produktes nach der Beliebtheit der Marke. Ein beliebiges Notebook oder ein beliebiger MP3-Player ist nicht so viel Wert, wie ein Produkt der Marke „Apple“. Diese ist mit einem geschätzten Wert von ungefähr 183 Millionen US-Dollar die wertvollste Marke der Welt.
Nach § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen geschützt werden, die dazu geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmer zu unterscheiden. Marken dienen der Kennzeichnung von Produkten. Es gibt verschiedene Formen von Marken. Es gibt Wortmarken, Bildmarken, dreidimensionale Marken, Kennfadenmarken, Hörmarken oder sonstige Marken.
1. Wortmarke
Die Marke ist in üblichen Schriftzeichen (Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen) wiederzugeben.
Die Schriftart kann prinzipiell vom Anmelder frei gewählt werden. Je nachdem kann eine Wortmarke als Bildmarke eingeordnet werden. Die Einordnung als Bildmarke ist vor allem bei Schriftzeichen anderer Kulturkreise oder Sonderzeichen wie „@“ oder „&“ üblich.
Beispiel für Wortmarken: „Lufthansa“, „Nivea“
2. Bildmarke
Unter Bildmarken sind nicht nur reine Bilder zu verstehen, sondern auch Wortmarken mit einer grafischen Verzierung.
Beispiel für eine Bildmarke: Krokodil bei „Lacoste“
3. Dreidimensionale Marken
Dreidimensionale Marken stellen abstrakte Raumformen dar. Dies kann zum Beispiel die Form einer Ware oder eine Verpackung sein.
4. Kennfadenmarken
Kennfadenmarken sind meistens farbige Fäden, die in Textilien, Kabeln, Drähten, Glasstäben (z.B. in Thermometern) oder ähnlichen Gegenständen eingewirkt, eingewoben oder auf sonstige Weise mit dem Produkt fest verbunden werden.
Beispiel.: Elektrische Kabel und Drähte werden häufig mit eingelegten Kennfäden unterschiedlicher Farben ummantelt. Ziernähte können unter Umständen als Kennfadenmarken subsumiert werden.
5. Hörmarken
Bei Hörmarken kommen nur akustisch wahrnehmbare Dinge in Betracht. Die schriftliche Wiedergabe von Noten reicht nicht aus, um als Hörmarke zu gelten.
Beispiel für eine Hörmarke: Melodien oder Jingles.
6. Sonstige Marken
Fazit: Die Grundfunktion der Marke ist die Unterscheidungsfunktion. Eine Marke dient zur Differenzierung und Individualisierung gleicher oder ähnlicher Produkte. Daneben gibt es die Herkunftsfunktion, die Garantie-, Qualitäts- oder Vertrauensfunktion und die Werbefunktion.
Die Herkunftsfunktion vermittelt dem Konsumenten die Herkunftsstätte (Unternehmen) des Produkts oder der Dienstleistung. Der Konsument kann das Produkt oder die Dienstleistung aufgrund der Marke einem bestimmten Unternehmen zuweisen. Darüber hinaus verbindet der Kunde mit einer Marke gleichbleibende Qualität und vertraut darauf, dass die Qualität und Beschaffenheit der Marke konstant bleibt.Schließlich hat eine Marke auch einen erheblichen Werbeeffekt. Das Markenrecht soll vor Piraterie, Nachahmung usw. schützen.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
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Stand: Mai 2026
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