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Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV): Pflichtangaben zur Kennzeichnung


Verfasst von:
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte

Die Lebensmittelinformationsverordnung schützt die Verbraucher, indem sie sicherstellt, dass vorverpackte Lebensmittel korrekt und transparent gekennzeichnet werden.

Sie legt fest, welche Mindestinformationen auf der Verpackung zu finden sein müssen. Die Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und dient dazu, Täuschungen zu vermeiden, sodass Verbraucher in der Lage sind, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen (1).Zu den verpflichtenden Informationen, die auf Lebensmitteln zu finden sein müssen, zählen unter anderem Angaben zu den Zutaten und Allergenen (2).

Die Pflichtangaben müssen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich lesbar und in einer für die Verbraucher verständlichen Weise angebracht werden. Gleichzeitig untersagt die LMIV jede Form irreführender Kennzeichnung, die dem Verbraucher einen falschen Eindruck von der Zusammensetzung, Menge oder Herkunft des Produkts vermittelt und ihn somit täuschen könnte.

Ein Modell zur Einordnung der Nährwertzusammensetzung ist der sogenannte „Nutri-Score“, der in Zusammenarbeit mit den Lebensmittel- und Verbraucherverbänden erarbeitet wurde. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln sind die Anforderungen an die Kennzeichnung geringer. Auch Fantasienamen sind zulässig (3).

Quellenindex:

(1): Streinz/Kraus, Lebensmittelrechts-Handbuch, II. Grundlagen des Lebensmit-telrechts, Rn. 78 – 78c.

(2): Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 3a Rn. 90i.

(3): Streinz/Kraus, Lebensmittelrechts-Handbuch, II. Grundlagen des Lebensmittelrechts Rn. 93.


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Harald Brennecke  Rechtsanwalt
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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

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