Unternehmenskauf – Teil 10 – Kaufvertrag
3.3.2 Kaufvertrag
Nach einer intensiven Vorbereitungsphase auf vorvertraglicher Ebene folgt der Abschluss des Unternehmenskaufvertrags. Der Unternehmenskaufvertrag gehört zu den komplexesten Verträgen.
Die wichtigsten Regelungsinhalte betreffen:
- Kaufgegenstand
- Form- und Zustimmungserfordernisse
- Kaufpreis
- Gewährleistung
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Abwicklung
(vgl. Büchel/von Rechenberg, Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht Kapitel 21 Rn. 117; Hamann/Sigle, Vertragsbuch Gesellschaftsrecht, § 19 Rn. 127 ff.).
Die Phase des Kaufvertrages wird durch das sog. Signing abgeschlossen. Signing bedeutet die Unterschrift beider Parteien unter dem Kaufvertrag. Insbesondere im Fall eines Grundstückerwerbs oder des Erwerbs von GmbH-Anteilen bedarf es zur Unterzeichnung des Kaufvertrags noch der notariellen Beurkundung. Besonderer Wert ist dabei darauf zu legen, dass der Unterzeichnende die Vollmacht des Käufers bzw. Verkäufers besitzt.
3.3.3 Abwicklung des Kaufvertrags
Im Anschluss an den Abschluss des Kaufvertrages wird der Unternehmenskauf abgewickelt. Dies stellt den Vollzug des ausgearbeiteten Unternehmenskaufvertrags dar. In Abgrenzung zum sog. Signing, dem Abschluss des Unternehmenskaufvertrags durch Unterschrift der Vertragsparteien, wird bei der Abwicklung von dem sog. Closing gesprochen. Je nach Erwerbsweg werden in diesem Rahmen die verkauften Gegenstände, Rechte und Verträge oder alternativ die Gesellschaftsanteile übertragen. Die Parteien wählen dafür in der Regel einen bestimmten Übergangsstichtag. Außerdem sind Überleitungsregelungen für die Zeit zwischen Vertragsschluss und Übergang und die Zeit nach Übertragung zu treffen. Diese befassen sich damit, wie das Unternehmen bis zum Closing durch den Verkäufer zu führen ist, nachdem er das Signing mit dem Käufer vollzogen hat
Den letzten Schritt in der Abwicklung und gleichzeitig den ersten Schritt in der Unternehmensfortführung stellt die sog. Post Merger Integration dar (vgl. Büchel/von Rechenberg, Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht Kapitel 21, Rn. 123; Hamann/Sigle, Vertragsbuch Gesellschaftsrecht, § 19 Rn. 252 ff.).
4. Vorvertragliches Stadium
Ein Unternehmenskauf ist eine zeitlich und inhaltlich umfangreiche Transaktion. Es bedarf eines aufwendigen Prozesses, der schon weit im Vorfeld des eigentlichen Kaufs beginnt. Für beide Vertragsparteien hat dies zur Folge, dass schon auf interner Ebene vor der Kontaktaufnahme eine sorgfältige Vorbereitung notwendig ist.
4.1 Vorbereitungsphase
Der Kauf eines Unternehmens ist Chance und Risiko zugleich. Um das Zusammenspiel verschiedenster Parameter in diesem Zusammenhang auszuloten, dient die Vorbereitungsphase.
4.1.1 Vorüberlegungsphase
Die erste Phase in der Vorbereitung auf einen Unternehmenskauf stellt die Vorüberlegungsphase dar. Innerhalb der Vorüberlegungsphase findet die strategische Planung statt. Die Ausgangssituation muss analysiert, die Ziele müssen definiert und die Umsetzungsmöglichkeiten herausgearbeitet werden, um aus ihr die Passende festzulegen. Dies betrifft Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Die Vorüberlegungsphase beginnt mit der Bildung eines Projektteams. Dazu müssen die Teammitglieder ausgewählt werden. Diese können aus internen Fachleuten bestehen. Aufgrund des dahinterstehenden Komplexes ist die frühzeitige Zuhilfenahme beispielsweise von spezialisierten M&A Beratern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gängig und empfehlenswert. Diese besitzen Erfahrung mit derartigen Transaktionen und können mit Spezialwissen hinsichtlich der Unternehmensbranche und Transaktionsstruktur dienen. Aufgabe dieses Teams ist sodann das Herausarbeiten einer Strategie für die Transaktion und das Festlegen auf eine Transaktionsstruktur. Es bedarf eines strategischen Plans für die gewünschte Transaktion, um die weitere Herangehensweise festzulegen (vgl. Büchel/von Rechenberg, Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapital 21 Rn. 19 ff.).
Innerhalb dieser Planungsphase sind verschiedene Schritte zu durchlaufen:
- Definition strategischer Ziele
- Definition strategischer Optionen
- Strategiewahl
- Strategieimplementierung
An erster Stelle muss sowohl auf Erwerber- als auch auf Verkäuferseite festgelegt werden, was die strategischen Ziele sind.
Umso genauer die strategischen Ziele definiert sind, umso effektiver kann zur Zielerreichung vorgegangen und die Planung daraufhin abgestimmt werden. Schon in dieser ersten Phase ist die Arbeit anhand zuverlässiger Informationen und genauer Untersuchungen entscheidend. Es müssen erste Analysen und Prognosen über das Unternehmen und sein Umfeld angestellt werden. Hat sich das Ziel konkretisiert, beginnt die Arbeit an der Umsetzung dieser Zielvorstellungen. Es ist herauszuarbeiten, welche Wege zur Erreichung des definierten Ziels zur Verfügung stehen. Alle möglichen Optionen zur Zielerreichung sind in Betracht zu ziehen. Anhand einer Reihe von einzelfallabhängigen Analysen und Prognosen werden die möglichen Optionen sondiert.
Beispiel strategischer Ziele eines Verkäufers
- Festlegung des höchstmöglichen Kaufpreis nach realistischer Vorstellung
- Zielsetzung bezüglich eines professionellen Zeitmanagements
Wurden sowohl die strategischen Ziele als auch die diesbezüglichen Optionen definiert, schließt sich der entscheidende Schritt der Planungsphase an. Es muss eine Strategie ausgewählt werden.
Beispiel strategischer Optionen zur Zielerreichung
- Fokussierung auf mehrere Kunden, um Kaufpreisangebote zwischen den Konkurrenten in die Höhe zu treiben
- Beschränkung auf einen potentiellen Erwerber, um zeitliche Effizienz in der Verkaufsphase zu erreichen
Die Wahl hat anhand einer Reihe von Kriterien zu erfolgen. Eine große Rolle spielt dabei in erster Linie die Umsetzbarkeit des definierten Zielesimplem in Hinblick auf Kapitaleinsatz und Zeiteinsatz der Implementierung. Auf die Auswahl der passenden Kauf- beziehungsweise Verkaufsstrategie folgt die Umsetzung, sog. Implementierung, derselben. Im Rahmen der Strategieimplementierung wird der Zusammenhang zu den äußeren Faktoren hergestellt. Käufer und Verkäufer müssen die für sie geeigneten Rahmenbedingungen für die Transaktion festlegen. Dabei sind Bedingungen sowohl in rechtlicher, wirtschaftlicher als auch steuerlicher Hinsicht zu bedenken.
Auf Käuferseite gilt es primär, geeignete Zielunternehmen auszuloten und anschließend zu prüfen, inwiefern diese unter Berücksichtigung der festgelegten Transaktionsbedingungen als Kaufobjekt in Frage kommen. Als Verkäufer sind die Voraussetzungen festzulegen, unter denen das Unternehmen veräußert werden soll. Insbesondere gehört dazu die Bestimmung des angestrebten Verkaufserlöses (vgl. Knott/Mühlke, Der Unternehmenskauf, § 1 Rn. 3, 7).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Unternehmenskauf und Unternehmenskaufvertrag“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt und Monika Dibbelt, Rechtsanwältin und Anna Lucia Kürn erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2019, www.vmur.de, ISBN: 978-3-96696-001-4.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Monika Dibbelt
Rechtsanwältin
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Stand: Mai 2026
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