Ausgleichspflichten der Gesellschafter untereinander bei selbständigen Nebenbürgschaften
Eine positive Fortführungsprognose kann nicht darauf gestützt werden, dass die GmbH sich um die Sanierung bemüht und ein Sanierungskonzept vorlegt, wenn dieses von der Zustimmung eines Gläubigers abhängt, die dieser verweigert. Eine seit längerem bestehende, ansteigende rechnerische Überschuldung einer GmbH ist auch für die Beurteilung ihrer Kreditwürdigkeit durch einen außenstehenden Kreditgeber wesentlich.
Beschränken sich die von den Gesellschafter für einen Bankkredit der GmbH als selbständige Nebenbürgschaften übernommenen (Fußnote) Höchstbürgschaften jeweils auf einen Teil der Kreditsumme, so sind die Gesellschafter im Falle teilweiser Darlehenstilgung durch die GmbH dieser nur insoweit zur Erstattung verpflichtet, als der jeweilige Erstattungsbetrag zusammen mit dem Betrag, für den sie der Bank weiter verhaftet bleiben, die jeweilige Bürgschaftssumme nicht übersteigt
(Fußnote).
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
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Stand: Mai 2026
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