Fahrverbote - Teil 15 - MPU oder Idiotentest

8.2.2 Ablauf

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung teilt sich in den medizinischen und den psychologischen Teil. Im medizinischen Teil wird eine medizinische Untersuchung durchgeführt, um körperliche Verfassung und körperliche Beschwerden bestimmen zu können. Außerdem wird geprüft ob Krankheiten vorliegen, die momentan nicht behandelt werden, die aber eine Auswirkung auf den Straßenverkehr haben könnten. Des Weiteren werden Herz und Kreislauf geprüft, indem der Puls und der Blutdruck gemessen, die Haut an Hals, Armen und Gesicht auf Auffälligkeiten überprüft und die Augen auf deren Leistungsfähigkeit getestet werden. Dieses ganze Prozedere ist die sog. allgemeine Untersuchung.
Nach der allgemeinen Untersuchung folgt eine neurologische Untersuchung, in welcher Nerven und Reflexe auf deren Funktionsfähigkeit überprüft werden. Nach der allgemeinen und der neurologischen Untersuchung kommt noch eine anlassbezogene Untersuchung, welche sich nach dem Vorverhalten, welches zur Anordnung der MPU geführt hat, richtet.
Nach der medizinischen Untersuchung folgt ein leistungsdiagnostischer Test. In diesem Test werden die Reaktion, Aufmerksamkeit und das Konzentrationsvermögen sowie die Wahrnehmung des Teilnehmers festgestellt. In der Regel werden diese Tests am Computer durchgeführt. Der leistungsdiagnostische Test dauert zwischen 15-45 Minuten.
Im weiteren Verlauf folgt eine schriftliche Befragung, welche aus zwei oder drei Fragebögen besteht. Die Anzahl der Fragebögen ist abhängig davon, ob die MPU aufgrund von Alkohol, Drogen oder Punkten absolviert werden muss. Alle Fragebögen, also zwischen 150 und 250 Fragen, müssen mit persönlichen Daten ausgefüllt werden. Der Großteil der Fragebögen ist zum Ankreuzen konzipiert.
Der erste Fragebogen besteht aus Fragen zum Lebenslauf, dabei geht es nur um relevante Themen für die MPU, wohingegen sich der zweite Fragebogen aus Fragen zur Gesundheit und zu Erkrankungen zusammensetzt. Der dritte Fragebogen wird nur ausgehändigt, wenn, wie oben gesagt, die MPU aufgrund Drogen oder Alkohol angeordnet wurde.
Zum Abschluss folgt die psychologische Untersuchung. In der psychologischen Untersuchung muss ein Sachverständiger in einem 45-minütigen Gespräch beurteilen, ob der Betroffene wieder für den Straßenverkehr geeignet ist. Dieses Gespräch ist der eigentliche Hauptteil der MPU.
Das Gespräch besteht, ähnlich wie die schriftliche Befragung, aus einem allgemeinen Teil, mit Fragen zur Person, die zum Beispiel die Lebenssituation beinhaltet, sowie Fragen zum Lebenslauf.
Im anlassbezogenen Teil steht der Vorfall, welcher zur Auflage der MPU geführt hat, im Vordergrund. In diesem Teil wird dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich ausführlich zum Vorfall zu äußern, sowie die Veränderungen und Erfahrungen hervorzuheben, welche im Nachhinein gemacht wurden. Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang ist die Frage, warum Auffälligkeiten im Straßenverkehr zukünftig vom Betroffenen vermieden werden sollen.
Die Reihenfolge der Bestandteile der MPU, insbesondere der medizinischen Untersuchung, des leistungsdiagnostischen Test und der schriftlichen Befragung können, je nach Stelle und Bundesland, wechseln. Die psychologische Untersuchung ist aber stets am Ende der MPU.

8.2.3 Vorbereitungen

Wem gegenüber eine MPU angeordnet wurde, wird sich in näherer Zukunft mit dieser Untersuchung weitgehender befassen und dabei auf eine unzählbare Anzahl von Vorbereitungskursen/Seminaren für eine MPU stoßen. Leider ist unter der unüberschaubaren Anzahl auch ein relativ hoher Anteil an "schwarzen Schafen", welche die Notsituation eines MPU-Teilnehmers ausnutzen wollen, ohne bei der Vorbereitung auf den Betroffenen und sein "Vorverhalten" einzugehen, worauf es wiederrum gerade ankommt.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen, welches auch zur Qualitätssicherung die sog. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung erstellt haben, bietet auf ihrer Homepage zuverlässige Informationen rund um die MPU sowie seriöse Vorbereitung/Beratung an. Die MPU-Stellen dürfen, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, keine einzelfallbezogenen Vorbereitungskurse/-seminare anbieten. Genau in diese "Kerbe" treten sog. Coaches, welche die individuelle Vorbereitung mit dem Betroffenen absolvieren. Für die Einstellung als "Coach" bedarf es keiner nachgewiesenen Fachkompetenz. In Deutschland kann jeder ein MPU-Vorbereitungsseminar leiten.

In einem Vorbereitungskurs/-seminar sollten folgende Themen besprochen werden:

  • Eine kurze Analyse der Lebensgeschichte (nur relevante Themen für die MPU)
  • Eine Analyse des Vorfalls erstellen, wegen dem eine MPU absolvieren muss
  • Gespräch über eine eventuelle Alkohol- oder Drogenvergangenheit, Trink- oder Konsumverhalten sowie Fahrverhalten.
  • Aus welchen Grund Alkohol oder Drogen genommen wurden
  • Analyse möglicher Trink- und Konsumprobleme
  • Veränderungen des Fahrverhalten und Abstinenzmotive
  • Rückfallgefahren und die Vermeidung dieser

Deshalb ist es wichtig, sich vorher zu informieren, wie der Kurs ablaufen wird.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Fahrverbote und Führerscheinentzug“ von Michael Kaiser, Rechtsanwalt, und Maik Papiernick, wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2018, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-85-4.


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Über die Autoren:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser

Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

Er wehrt unberechtigte Ansprüche gegen vermeintliche Unfallverursacher ab.
Er vertritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Alkoholfahrt, und hilft bei drohendem Führerscheinverlust oder Punkten in Flensburg sowie bei Verkehrsstraftaten.

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  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

Rechtsanwalt Kaiser ist Dozent für Verkehrsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Kaiser bietet Vorträge, Seminare und Schulungen zu folgenden Themen an

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  • Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen – Tricks und Tücken
  • Drohenden Führerscheinverlust vermeiden – Möglichkeiten und Handlungsspielräume 
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