Fahrverbote - Teil 14 - Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

7.2 Das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Das eigentliche Fahren ohne Fahrerlaubnis erstreckt sich auf die Fälle, in welchem der Fahrer ein Fahrverbot verbüßt oder ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nachdem detailliert erklärt wurde, wann ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht kommt, geht es in diesem Punkt um die Folgen, welche eine Missachtung dieser Strafen/Bußen mit sich bringt.
Die Folgen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis regelt § 21 StVG. Dieser sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Diese Tatsache birgt eine kleine dogmatische Schwierigkeit:
Das StVG sowie die StVO oder die FeV wurden bisher größtenteils im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten genannt.
§ 21 StVG stellt allerdings eine Straftat dar, welche nicht im StGB geregelt ist (sog. Nebenstrafrecht*). Die Vorgehensweise beim Fahren ohne Fahrerlaubnis orientiert sich aus diesem Grunde an dem Strafverfahren.

§ 21 StVG stellt sowohl das vorsätzliche* als auch das fahrlässige* Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Strafe. Sollte der Täter vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis gefahren sein, kann das geführte Kraftfahrzeug, in seiner Funktion als Tatwerkzeug, sogar eingezogen werden.
Eine weitere Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG ist die Erteilung einer Sperrfrist (siehe 5.2.3). Sollte der Täter, wie im anfangs genannten Fall, über keine Fahrerlaubnis verfügen, wird eine sog. isolierte Sperrfrist angeordnet.

8 Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Im Gegensatz zum Fahrverbot wird bei der Entziehung der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis nicht automatisch nach einer Frist "wiederhergestellt", sondern muss vom Betroffenen, zur Bestätigung seiner "wiedergewonnen" Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges, neu erworben werden. In Deutschland gibt es für diese Fälle die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), welche umgangssprachlich auch als "Idiotentest" betitelt wird.

8.1 Grundlagen

Die MPU wird im Gesetz als Begutachtung der Fahreignung bezeichnet. Sie besteht, wie der Name schon sagt, aus einem medizinischen und einem psychologischen Teil. Insgesamt nimmt eine MPU mehrere Stunden in Anspruch. Die Auflage, eine MPU zu absolvieren, besteht nicht nur nach dem Entzug der Fahrerlaubnis. Sogar einem Fußgänger kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung auferlegt werden:
Das VG München hat entschieden, dass ein Fußgänger, welcher einen Autofahrer körperlich angriff, der Anweisung der Fahrerlaubnisbehörde zum Ablegen einer MPU Folge zu leisten hat.[1]

8.2 MPU oder "Idiotentest"

Die negative Bezeichnung als "Idiotentest" hat sich seit Jahren in der Gesellschafft etabliert. Doch aus welchen Gründen wird die MPU bzw. die Begutachtung der Fahreignung als "Idiotentest" bezeichnet? Ist der Test zu einfach, um damit eine Fahreignung festzustellen?

8.2.1 Allgemeines

Die Auflage der MPU kommt selten "gelegen". Umso wichtiger ist es die Untersuchung mit einem positiven Resultat zu beenden. Die MPU ist aber kein "Standardtest", für dessen Bestehen auswendig gelernt werden kann. Die MPU ist eine flexible Untersuchung, welche sich dem jeweiligen Vorverhalten, welches zur Auflage der MPU geführt hat, anpasst. Für die "Qualitätssicherung" hat die Bundesanstalt für Straßenwesen sog. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung herausgegeben.[2]
Die Begutachtungsleitlinien sind in einen allgemeinen Teil für die MPU und einen speziellen Teil geordnet.
Im speziellen Teil finden sich nähere Anforderungen für die Anordnungsgründe einer MPU, wie: Sehvermögen, Hörvermögen, Bewegungseinschränkungen, Epileptische Anfälle, Psychische Störungen, Alkohol, Betäubungsmittel, Straftaten usw.

Sollte im Gutachten inhaltliche oder formelle Widersprüche enthalten sein, ist die Fahrerlaubnisbehörde befugt, das Gutachten abzulehnen. Dieses Vorgehen kommt in der Praxis so gut wie nie vor.
Einer der größten Nachteile der MPU, neben des "Erfolgsdrucks", sind die verhältnismäßig hohen Kosten, welche auf den Betroffenen zukommen. Neben den "reinen" Kosten für die MPU, welche in Anlage 1 zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) aufgelistet sind und zwischen ca. 350 € und 760 € liegen, kommen noch weitere zwingende Kosten, wie die Neubeantragung der Fahrerlaubnis, Passbild, Führungszeugnis, Sehtest, hinzu. Die zwingenden Nebenkosten können sich auf ca. 200 € belaufen. Weiterhin kommt, bei einer MPU wegen Alkohol oder Drogen, noch die "Nachweiskosten" hinzu, welche sich je nach Art auf 90 € bis 350 € belaufen. Diese Nachweiskosten sind zwingend, da meistens bei Alkohol oder Drogen ein "Abstinenznachweis" für die positive MPU erbracht werden muss. Möglich sind zusätzlich noch Vorbereitungsstunden für die MPU, welche mit ca. 100 € zu Buche schlagen.


[1] VG München, Urteil v. 22.09.2014 (Az: M 6b S 14.3454).

[2] http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=5.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Fahrverbote und Führerscheinentzug“ von Michael Kaiser, Rechtsanwalt, und Maik Papiernick, wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2018, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-85-4.


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Stand: Januar 2018


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Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

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