Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 16 – Zulässige Zahlungen
3.1.2.2 Zulässige Zahlungen
Der Geschäftsführer haftet gemäß § 64 S. 2 GmbHG nicht, wenn Zahlungen trotz Insolvenzreife mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu vereinbaren sind.
Zahlungen sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu vereinbaren, wenn dadurch größere Nachteile für die Insolvenzmasse abgewendet werden sollen. Damit sind vor allem Zahlungen zulässig, die die Insolvenzmasse nicht schmälern. Dazu zählen bspw. Zahlungen an absonderungsberechtigte Gläubiger (gesicherte Gläubiger im Sinne des §§ 49ff. InsO) in Höhe des Werts der Sicherung, Zahlungen mit vollwertigen Gegenleistungen oder Zahlungen zur Erhaltung des Geschäftsbetriebs für Zwecke des Insolvenzverfahrens (Fußnote).
Zahlungen zur Erhaltung des Geschäftsbetriebs für Zwecke des Insolvenzverfahrens sind im speziellen:
- Zahlung der Sozialabgaben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es sich lediglich um den Arbeitnehmeranteil handeln darf. Die Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ist regelmäßig nicht mir der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar (vgl. Wicke, GmbHG, § 64, Rn. 21). Der Geschäftsführer sollte daher zur Haftungsvermeidung eine Tilgungsbestimmung mit den zuständigen Krankenkassen treffen (vgl. Kapitel 4.2.1.3)
- Zahlung der Löhne und Gehälter
- Zahlung von Miete und sonstigen betriebsnotwendigen Verpflichtungen, welche im Insolvenzverfahren grundsätzlich als Masseverbindlichkeiten beglichen werden würden.
Ob eine Zahlung zulässig ist, hat der Geschäftsführer zu beweisen. Er muss darlegen, dass er die notwendige Sorgfalt angewendet hat und die Insolvenzmasse nicht geschmälert wurde, oder die Zahlung für die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs im Rahmen des Insolvenzverfahrens notwendig gewesen ist. Eine Zulässigkeit der Zahlung ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn die Zahlung aus der ex ante-Sicht mehr Vorteile als Nachteile für die spätere Insolvenzmasse verspricht (vgl. Baumbach/Hueck, GmbHG, § 64, Rn. 72).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht und Robin Bachmayer, Wirtschaftsjurist LL.B., mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-29-8.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Stand: Mai 2026