Bilanzierung – Teil 30 – Verbindlichkeitenspiegel


Autor(-en):
Carola Ritterbach
Rechtsanwältin

Monika Dibbelt
Rechtsanwältin

Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


9.2.1.9 Verbindlichkeitenspiegel

Ein Verbindlichkeitenspiegel sieht danach wie folgt aus:

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit davon gesichert Art der Sicherung
bis 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
1. Anleihen
8. sonstige Verbindlichkeiten
Summe

9.2.2 Bewertung von Verbindlichkeiten

Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dieser Betrag entspricht dem Nennbetrag der Verbindlichkeiten und wird regelmäßig aus dem zugrunde liegenden Vertrag oder der Eingangsrechnung erkennbar sein. Im Rahmen der Folgebewertung muss das Höchstwertprinzip beachtet werden, d.h. dass die Verbindlichkeit grundsätzlich mit dem höheren zum Bilanzstichtag relevanten Wert anzusetzen ist. Ein Ansatz unter dem im Rahmen der Erstbewertung erfassten Wert ist nicht möglich. In der Handelsbilanz ist eine Abzinsung von nicht bzw. minderverzinslichen Verbindlichkeiten nicht zulässig. In der Steuerbilanz sind nicht bzw. minderverzinslichen Verbindlichkeiten dagegen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, wenn deren Laufzeit mehr als 1 Jahr beträgt. Das Abzinsungsverbot in der Handelsbilanz gilt grundsätzlich jedoch nicht für auf Rentenverpflichtung beruhende Verpflichtungen.

Beispiel
Unternehmer Müller hat zum 1.1.01 ein Fälligkeitsdarlehen mit einem Nominalbetrag von 10.000,- € aufgenommen. Der Betrag ist am 31.12.05 in voller Höhe und in einer Summe zurückzuzahlen. Der Zins beträgt jährlich nachschüssig 7 %. Es ist ein Disagio von 5 % vereinbart.

  • Ein Disagio entspricht einem Damnum (Darlehensaufgeld). Er entsteht zunächst, wenn der Rückzahlungsbetrag eines Kredites höher ist als der ursprüngliche Auszahlungsbetrag. Müller muss also 10.000,- € zum 31.12.05 zurückzahlen. Sie erhält aber auf ihrem Bankkonto zum 1.1.01 einen Betrag von 9.500,- € gutgeschrieben. Ökonomisch handelt es sich bei einem Disagio um einen vorausgezahlten Zins, der den Kredit insgesamt verteuert. Im Rahmen der Handelsbilanz hat man zwei Möglichkeiten ein Disagio abzubilden. Man kann das Disagio als Rechnungsabgrenzungsposten ausweisen und über die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilen (Lesen sie dazu § 250 Abs. 3 HGB). Oder alternativ kann man den gesamten Betrag sofort als Aufwand erfassen.

    Die Buchungssätze lauten von daher wie folgt: Bei Aktivierung: Bank 9.500,- € an Disagio 500,- € an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000,- €.
    Im Folgejahr hat er dann das Disagio aufzulösen. Das verläuft, wie hier 5 Jahre, linear.
    Der Buchungssatz lautet: Zinsaufwand an Disagio 100,- €.
    Faktisch wird der Zinssatz auf die Laufzeit des Kredits verteilt. Alternativ kann, wie bereits gesagt, auch der gesamte Betrag als Aufwand gebucht werden. Bank 9.500,- € an Zinsaufwand 500,- € an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000,- €.
    In der Steuerbilanz besteht kein Wahlrecht. Hier ist das Disagio dringend zu aktivieren und über die Laufzeit abzuschreiben.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Bilanzierung“ von Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Steuerrecht, Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, und Jens Bierstedt LL.M., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2016, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6.


 

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zum vorhergehenden Teil des Buches

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Autor(-en):
Carola Ritterbach
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Monika Dibbelt
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Jens Bierstedt
LL.B., Wirtschaftsjurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter


Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Januar 2016


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Über die Autoren:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Steuerschuldner bei Fragen über die Abgabe von Steuern und die Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen, insbesondere im Rahmen von Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode. Sie vertritt ihre Mandanten bei der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide des Finanzamtes sowie in Verfahren vor den Finanzgerichten und im Steuerstrafrecht. Rechtsanwältin Dibbelt arbeitet derzeit an Veröffentlichungen im Bereich Steuerrecht.

Monika Dibbelt hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9

 

Eine steuerberatende Tätigkeit kann Frau Rechtsanwältin Dibbelt nicht erbringen. Bei Bedarf empfiehlt sie gerne einen geeigneten Kontakt.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

Normen: § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

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